Strafprozess
Das Strafverfahren besteht aus einem Ermittlungsverfahren, einer Anklageerhebung und einer Gerichtsverhandlung, an deren Ende ein Urteil gefällt wird. Ziel des Strafverfahrens ist es, festzustellen, ob eine Straftat vorliegt und wer sie begangen hat.
Je früher Sie eine Straftat anzeigen, desto einfacher ist es für die Polizei, die Straftat zu untersuchen, und desto wahrscheinlicher ist es, dass sie aufgeklärt werden kann.
Gewalttaten können auch später bei der Polizei angezeigt werden. Beachten Sie jedoch, dass die Ermittlungen nach einem längeren Zeitraum schwieriger sind und dass Straftaten einer Verjährungsfrist unterliegen, die davon abhängt, wie hoch die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe für diese Straftat ist. Bevor die Verjährungsfrist abläuft, muss die Polizei Zeit haben, die Straftat zu untersuchen, und die Staatsanwaltschaft muss Zeit haben, innerhalb der Verjährungsfrist Anklage zu erheben und Beschuldigten die Vorladung zuzustellen.
Wenn die Polizei einen begründeten Verdacht auf eine Straftat hat, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Dauer der Ermittlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann Monate bis Jahre dauern. Für viele Opfer scheint das Geschehen klar zu sein, weil sie selbst wissen, was geschehen ist. Für die Polizei ist es jedoch nicht so einfach. In der Praxis dauern die Ermittlungen oft recht lange. Manchmal können sie sich monatelang verzögern, nur weil beispielsweise auf ein ärztliches Attest über die Verletzungen gewartet wird.
Unterstützung und Beratung im Zusammenhang mit dem Strafverfahren sind in jeder Phase des Strafverfahrens wichtig. Beachten Sie, dass das Strafverfahren Zeit braucht.
Falls erforderlich, kann das Opfer eine Unterstützungsperson in das Strafverfahren einbeziehen. Die Unterstützungsperson kann bei der Erstellung einer Strafanzeige, bei Vernehmungen, bei Gesprächen mit einem Anwalt und bei Gerichtsverfahren hinzugezogen werden. Es ist eine gute Idee, eine Unterstützungsperson zu bitten, von Anfang an am Strafverfahren teilzunehmen. Sie können z. B. eine für diese Aufgabe ausgebildete Unterstützungsperson der psychosozialen Prozessbegleitung hinzuziehen.
Dienstleistungen für Opfer von Straftaten: Rechtliche Unterstützung, Prozesskostenhilfe
Sie sollten auch die Beweise im Zusammenhang mit der Gewalttat aufbewahren, wenn Sie später Anzeige bei der Polizei erstatten:
- Bewahren Sie Dokumente, Quittungen, Aufzeichnungen und Kontakte mit helfenden Parteien im Zusammenhang mit der Straftat und ihren Folgen auf (oder geben Sie sie einer vertrauenswürdigen Person zur Aufbewahrung).
- Wenn die gewaltausübende Person Ihnen gegenüber digital gewalttätig ist, bewahren Sie die Nachrichten auf, machen Sie Screenshots davon, führen Sie Buch über Drohanrufe usw.
- Wenn es Augen- oder andere Zeug*innen der Gewalttaten gab, lohnt es sich, deren Namen und Rolle im Zusammenhang mit der Straftat oder ihren Folgen festzuhalten (z. B. wenn Sie zu Bekannten gegangen sind, um der Gewalt zu entkommen, diesen von der Gewalt erzählt haben usw.).
- Es ist wichtig, dass Sie einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen, wenn Sie Verletzungen und psychische Folgen haben, auch wenn die Verletzungen keine medizinische Behandlung erfordern.
- Es wäre wichtig, dass Sie dem medizinischen Personal ehrlich sagen, wer die Verletzungen verursacht hat und wann. Es ist gut, dafür zu sorgen, dass das, was Sie sagen, in der Krankenakte festgehalten wird. Ein ärztliches Attest hat bei einem möglichen Rechtsstreit erheblichen Wert.
- Wenn Sie Opfer sexueller Gewalt geworden sind, können Sie Ihre Verletzungen in einer Gewaltschutzambulanz oder Rechtsmedizinischen Abteilung einer Klinik dokumentieren lassen (z.B. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland sowie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen).
Die Polizei sollte sofort benachrichtigt werden, wenn ein Kind Opfer von Gewalt geworden ist.
Wenn Kinder in einer Familie leben, in der Gewalt vorkommt, wird dies als eine Angelegenheit des Kinderschutzes betrachtet. Auch wenn Kinder nicht das primäre Ziel von Gewalt sind, können sie durch diese schwer traumatisiert werden. Niemand sollte allein sein, wenn er mit Gewalt konfrontiert wird.
Familienmitglieder dürfen sich nicht gegenseitig verletzen, z. B. durch Schlagen, Treten, Haare ziehen, Beißen oder Werfen von Gegenständen. Auch viele psychische Gewalttaten, wie etwa Drohungen, sind gesetzlich verboten.
Kinderschutz: Gewalt und Kinder und häusliche Gewalt