Kontaktaufnahme mit Schutzeinrichtungen

Sie können sich an ein Frauenhaus oder eine Zufluchtswohnung wenden, wenn Sie in Ihrer Beziehung oder in Ihrer Familie Gewalt erfahren haben. Die Gewalt muss nicht unbedingt körperlich sein. Auch die Androhung von Gewalt kann ein Grund sein, ein Frauenhaus aufzusuchen.


Schutzeinrichtungen bieten einen geschützten Raum mit Begleitung, Unterstützung und Beratung.

Aus Schutzgründen sind die Adressen von Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen nicht veröffentlicht.

Sie können beispielsweise die Suchmaschinen im Internet nutzen oder beim Hilfetelefon nachfragen, um eine Schutzeinrichtung zu finden und sich dann dort telefonisch oder per E-Mail melden. Die Mitarbeiterin klärt dann alle wichtigen Fragen mit Ihnen. Wenn eine Aufnahme möglich ist, wird mit Ihnen ein Treffpunkt vereinbart, von dem Sie abgeholt werden.


Andere Frauen werden durch Freund*innen, Bekannte, Kolleg*innen und Familie vermittelt. Teilweise stellen auch Institutionen den Kontakt her, zum Beispiel Polizei, Ämter, Beratungsstellen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens.


Leider bieten nicht alle Bundesländer eine kostenfreie Unterbringung in einer Schutzeinrichtung an. Die Mitarbeiterinnen werden Sie darüber informieren, ob Sie selbst etwas zahlen müssten oder die Kostenbeteiligung nach dem Sozialgesetzbuch SGB beantragt werden kann. Scheuen Sie sich aber nicht, den Kontakt aufzunehmen. Ihr Schutz steht an erster Stelle.


Informationen über Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen erhalten Sie über die Frauenhauskoordinierung e.V., die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser oder das bundesweite Hilfetelefon (116 016).

Frauenhaussuche:

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