Gesundheitsdienste
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Menschen, die in Deutschland gemeldet sind.
Jeder Mensch, der in Deutschland gemeldet ist, muss sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Wer krankenversichert ist, zahlt normalerweise keine oder nur einen kleinen Teil der Behandlungskosten.
Für Geflüchtete besteht ein Anspruch auf medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer und -status definiert das Gesetz unterschiedliche Leistungsniveaus.
Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und ernsthaften Gesundheitsbeschwerden kann sich jede*r in Deutschland an eine Arztpraxis oder eine Zentrale Notaufnahme wenden (unabhängig von einer Krankenversicherung).
Hilfe bei unklarer oder keiner Krankenversicherung bieten in vielen Bundesländern sogenannte Clearingsstellen.
Übersicht zu Clearingstellen.
Wenn Sie körperliche Verletzungen oder sexuelle Gewalt erfahren haben, ist es wichtig, möglichst schnell eine medizinische Versorgung aufzusuchen.
Eine gerichtsfeste Dokumentation der Verletzungen und vertrauliche Spurensicherung nach sexueller Gewalt bieten viele Zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser, rechtsmedizinische Untersuchungsstellen oder Gewaltschutzambulanzen. Eine Dokumentation und vertrauliche Spurensicherung ist auch ohne eine polizeiliche Anzeige möglich (§ 27 Absatz 1 SGB V). Die Umsetzung ist allerdings regional unterschiedlich und viele Untersuchungsstellen (Krankenhäuser) wünschen eine polizeiliche Anzeige. Behandelnde Ärzt*innen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen keine Informationen z.B. an die Polizei weitergeben. Dadurch kann die Person grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie die Dokumentation ihrer Verletzungen nutzen will. Wenn es zum Strafverfahren kommt, kann das Gericht per Beschluss allerdings die Herausgabe der Unterlagen verlangen.
Eine Liste zu rechtsmedizinischen Untersuchungsstellen finden Sie unter ODABS.
Es gibt außerdem den Anspruch auf zeitnahe Hilfe bei psychischen Beschwerden nach häuslicher / sexueller Gewalt. Psychosoziale oder psychotherapeutische Hilfe bieten Traumaambulanzen.
- Weitere psychosoziale Unterstützung bei sexueller Gewalt bieten Beratungsstellen.
- Darüber hinaus finden Sie psychosoziale Unterstützung und Beratung beim Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" und in den Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen (bff).
- Männliche Betroffene sexueller Gewalt können sich an das an das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" wenden.
Wenn Sie sich in einer akuten Krise befinden, wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt oder wählen Sie den Notruf der Feuerwehr 112. Sie erreichen die Telefonseelsorge rund um die Uhr und kostenfrei.