Rechtsberatung, Prozesskostenhilfe und psychosoziale Prozessbegleitung
Wir wissen, dass Kriminalität und rechtliche Angelegenheiten komplex und entmutigend sein können, aber Sie müssen sich ihnen nicht allein stellen.
Betroffene von Gewaltstraftaten können sich beim WEISSEN RING e.V. rechtlich beraten lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht auf Opfer häuslicher Gewalt spezialisiert ist.
Eine rechtliche Beratung beim WEISSEN RING kann per Telefon angefragt werden (das Opfer-Telefon ist täglich von 7-22 Uhr erreichbar). Dort können Sie schnelle Beratung zu Ihrer Situation und weitere Unterstützungsangebote erhalten) oder in einer Außenstelle durchgeführt werden.
Hier finden Sie eine Außenstelle in Ihrer Umgebung:
Niemand soll aus finanziellen Gründen in schwierigen Fällen ohne die erforderliche anwaltliche Vertretung bleiben.
Wenn Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen möchten und nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Informationen finden Sie auch in leichter Sprache und Gebärdensprache.
Prozesskostenhilfe können Sie bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts beantragen, an dem der Prozess/das Verfahren geführt wird oder zu führen ist. Ihre Anwaltskanzlei kann Ihnen auch helfen.
Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe: Bundesministerium für Justiz (Informationen auf Deutsch, Englisch oder Arabisch) oder bei E-Justice Europa (in vielen Sprachen verfügbar).
Wenn Sie Opfer einer schweren Straftat oder eines Sexualverbrechens sind, können Sie auf Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. In jedem Fall muss ein Antrag beim zuständigen Gericht gestellt werden.
Wenn alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmt das Gericht dem Antrag zu. Dann ist die psychosoziale Prozessbegleitung kostenfrei.
Suche nach psychosozialer Prozessbegleitung in Ihrer Nähe:
Weitere Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung: Bundesministerium der Justiz (auch in leichter Sprache und Gebärdensprache verfügbar).