Rechtsberatung, Prozesskostenhilfe und psychosoziale Prozessbegleitung

Wir wissen, dass Kriminalität und rechtliche Angelegenheiten komplex und entmutigend sein können, aber Sie müssen sich ihnen nicht allein stellen.

Rechtsberatung

Für eine anwaltliche Beratung bzw. außergerichtliche Vertretung können Sie Beratungshilfe beantragen, wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Sie können den Antrag persönlich bei der Rechtsantragsstelle des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts stellen oder Sie reichen ihn dort schriftlich ein. Auch der Anwalt / die Anwältin kann Ihnen dabei helfen. Sie müssen ein Antragsformular ausfüllen und benötigen einen Ausweis/Pass, die Belege zu Ihrer wirtschaftlichen Situation (z.B. Einnahmen, Vermögen, Kontoauszüge, Schulden und Ausgaben wie Miete) und Unterlagen zum Rechtsproblem.

Betroffene von Gewaltstraftaten können sich auch beim WEISSEN RING e.V. rechtlich beraten lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht auf Opfer häuslicher Gewalt spezialisiert ist.

Eine rechtliche Beratung beim WEISSEN RING kann per Telefon angefragt werden (das Opfer-Telefon ist täglich von 7-22 Uhr erreichbar). Dort können Sie schnelle Beratung zu Ihrer Situation und weitere Unterstützungsangebote erhalten) oder in einer Außenstelle durchgeführt werden.

Hier finden Sie eine Außenstelle in Ihrer Umgebung:

WEISSER RINGexternal link icon

Prozesskostenhilfe

Niemand soll aus finanziellen Gründen in schwierigen Fällen ohne die erforderliche anwaltliche Vertretung bleiben.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen möchten und nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Informationen finden Sie auch in leichter Sprache und Gebärdensprache.

Prozesskostenhilfe können Sie bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts beantragen, an dem der Prozess/das Verfahren geführt wird oder zu führen ist. Ihre Anwaltskanzlei kann Ihnen auch helfen.


Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe: Bundesministerium für Justiz (Informationen auf Deutsch, Englisch oder Arabisch) oder bei E-Justice Europa (in vielen Sprachen verfügbar).

Formular zur Beantragung der Prozesskostenhilfe external link icon

Psychosoziale Prozessbegleitung

Wenn Sie Opfer einer schweren Straftat oder eines Sexualverbrechens sind, können Sie auf Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. In jedem Fall muss ein Antrag beim zuständigen Gericht gestellt werden.

Wenn alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmt das Gericht dem Antrag zu. Dann ist die psychosoziale Prozessbegleitung kostenfrei.

Suche nach psychosozialer Prozessbegleitung in Ihrer Nähe:

Odabs.orgexternal link icon

Weitere Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung: Bundesministerium der Justiz (auch in leichter Sprache und Gebärdensprache verfügbar).

Notausgang
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