Schutzeinrichtungen

In Deutschland gibt es Schutzeinrichtungen für Frauen und Schutzeinrichtungen für Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Video: Was ist ein Frauenhaus?

Wofür sind Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen für Frauen da?

Schutz und Sicherheit für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder sind das wichtigste Anliegen.


Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern eine geschützte und geheime Unterkunft an. Sie finden dort darüber hinaus Hilfe, Beratung, Begleitung oder die Vermittlung weiterer Hilfeangebote durch Mitarbeiterinnen und haben den Raum, ihre Sicherheit zu planen, sich zu erholen, ihr Leben neu zu ordnen und zu überlegen, wie es für sie weitergehen könnte.

Sie können die Schutzeinrichtung jederzeit wieder verlassen.

Video: Was ist ein Frauenhaus?

Für wen sind Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen da?

Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen stehen Frauen zur Verfügung, die akut von körperlicher, seelischer, sexualisierter oder ökonomischer Gewalt betroffen oder bedroht sind. Es ist egal, ob Sie geschlagen, beleidigt oder bedroht wurden, eine Vergewaltigung erlebt haben oder Ihnen der Zugang zu Geld verwehrt wurde. Der Schutz in einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung besteht unabhängig von Alter, ihrer Herkunft, ihrem Aufenthaltsstatus, Sprache, ihrer finanziellen Situation, Religion, sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.


Leider sind die wenigsten Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen barrierefrei oder barrierearm ausgestattet. Pflegepersonen oder Assistenz haben nicht immer Zugang zu einer Schutzeinrichtung. Auch für ältere männliche Kinder gibt es möglicherweise eine Altersbeschränkung. Die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern versuchen aber, die für Sie passende Hilfe und Unterstützung zu finden.


Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen können auch genutzt werden, wenn Sie im Asylverfahren eine Residenzpflicht haben oder später eine Wohnsitzauflage (siehe Kapitel Opferrechte).

In Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen gibt es ein breites Unterstützungsangebot

Folgende Angebote können Sie nutzen:

  • Unterkunft und Sicherheit Tag und Nacht.
  • Psychosoziale Beratung (auch mit Sprachmittlung).
  • Beratung zu finanziellen Fragen, Sicherheitsplanung und -maßnahmen.
  • Unterstützung in lebenspraktischen Fragen, bei Antragsstellungen, Wohnungssuche usw.
  • Unterstützung für die Kinder.
  • Vermittlung von weiteren Hilfeangeboten (Rechtsberatung, Gesundheitsversorgung, Kinderschutz usw.).
  • Begleitung zu Einrichtungen und Behörden bei Bedarf.
  • Gruppenangebote und Freizeitaktivitäten für Frauen und Kinder.


Nutzerinnen entscheiden selbst, welche Angebote sie in Anspruch nehmen. Angebote können von Einrichtung zu Einrichtung variieren, aber das übergreifende Ziel ist es, ein sicheres und unterstützendes Umfeld zu schaffen.


Eine Beratung ist sowohl vor Aufnahme in ein Frauenhaus oder eine Zufluchtswohnung möglich als auch nach dem Aufenthalt.

Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen arbeiten mit anderen Organisationen zusammen

Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen arbeiten mit verschiedenen Organisationen zusammen, z. B. mit Beratungsstellen, Jobcentern, Jugendämtern, Strafverfolgungsbehörden, Ärzt*innen, Anwält*innen und anderen, um eine umfassende Unterstützung der Frauen zu gewährleisten.

Wie komme ich in ein Frauenhaus oder ein Zufluchtswohnung?

Aus Schutzgründen sind die Adressen von Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen nicht veröffentlicht. Sie können beispielsweise die Suchmaschinen im Internet nutzen oder beim Hilfetelefon nachfragen (116 016), um eine Schutzeinrichtung zu finden und sich dann dort telefonisch oder per E-Mail melden. Die Mitarbeiterin klärt dann alle wichtigen Fragen mit Ihnen. Wenn eine Aufnahme möglich ist, wird mit Ihnen ein Treffpunkt vereinbart, von dem Sie abgeholt werden.


Andere Frauen werden durch Freund*innen, Bekannte, Kolleg*innen und Familie vermittelt. Teilweise stellen auch Institutionen den Kontakt her, zum Beispiel Polizei, Ämter, Beratungsstellen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens.


Leider bieten nicht alle Bundesländer eine kostenfreie Unterbringung in einer Schutzeinrichtung an. Die Mitarbeiterinnen werden Sie darüber informieren, ob Sie selbst etwas zahlen müssten oder die Kostenbeteiligung nach dem Sozialgesetzbuch SGB beantragt werden kann. Scheuen Sie sich aber nicht, den Kontakt aufzunehmen. Ihr Schutz steht an erster Stelle.


Frauenhaussuche:

ZIF Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

Frauenhauskoordinierung

Was kann ich tun, wenn es keinen freien Platz gibt?

Möglicherweise finden Sie aktuell keinen freien Platz, dennoch ist ihr persönlicher Schutz das Wichtigste.


Zögern Sie nicht, sich in einem Frauenhaus, einer Beratungsstelle oder beim Hilfetelefon zu melden. Die Mitarbeiterinnen unterstützen Sie, eine Möglichkeit zur Überbrückung zu finden.


Denken Sie auch über die folgenden Optionen nach:

  • Sollten Sie bereits die Polizei gerufen haben, kann die Polizei Sie bei der Unterbringung unterstützen.
  • Möglicherweise sollten Sie eine Schutzeinrichtung in Erwägung ziehen, die einen freien Platz hat, aber ein bisschen weiter weg ist.
  • Wenn Sie körperliche Verletzungen oder psychische Probleme haben, könnten Sie auch eine Zentrale Notaufnahme / Rettungsstelle aufsuchen. Viele Krankenhäuser bieten in Fällen häuslicher Gewalt eine kurzzeitige stationäre Aufnahme an, um weitere Hilfen zu veranlassen.
  • Vielleicht haben Sie Freund*innen, Kolleg*innen oder Eltern, zu denen Sie vorübergehend gehen können, bis es einen freien Platz gibt. Beachten Sie aber, dass Sie dort gesucht werden könnten.
  • Sie könnten natürlich auch für ein paar Tage Ihre Stadt verlassen, ein Hotelzimmer mieten und von dort aus alles Weitere regeln.
Schutzeinrichtungen für Männer

In Deutschland gibt es eine wachsende Zahl von Schutzeinrichtungen für Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind Schutz und Hilfe suchen.


Informationen finden Sie unter: Männergewaltschutz

Seite verlassen
Feedbackexternal link icon