Physische Gewalt
Physische Gewalt (körperliche Gewalt) ist eine mögliche Form von Gewalt, die meist als erstes in den Sinn kommt, wenn man über (häusliche) Gewalt spricht. Doch selbst physische Gewalt kann schwer zu erkennen sein. Wenn es in Ihrer Beziehung zu physischer Gewalt kommt, ist es wichtig, sich Hilfe zu holen und einen Sicherheitsplan zu erstellen. Wenn Sie Gewalt ausüben oder befürchten, dass Sie Gewalt gegen Ihre Familienangehörigen anwenden könnten, bitten Sie um Hilfe. Wenn Sie Kinder haben, denken Sie daran, dass diese das Recht haben, in einem sicheren, gewaltfreien Zuhause zu leben.
Auch die Androhung von Gewalt gilt als Gewalt und kann als illegale Drohung angesehen werden, die ein Verbrechen darstellt. Wenn eine Person eine Waffe benutzt oder sich auf andere Weise bedrohlich verhält, was dazu führt, dass eine andere Person begründete Angst um ihre persönliche Sicherheit oder die Sicherheit einer anderen Person hat, oder wenn sie befürchtet, dass ihr Eigentum ernsthaft gefährdet ist, handelt es sich um eine rechtswidrige Drohung.
Jede Handlung, die einer anderen Person körperlichen Schaden zufügt und ihre Menschenwürde verletzt, ist physische Gewalt.
- Ohrfeigen, Schlagen, Treten, Stoßen, Spucken.
- Zwangsernährung von Nahrungsmitteln, Drogen oder Rauschmitteln oder Verhinderung der Einnahme von Drogen.
- Ersticken, Würgen, Verbrennen und die Verwendung von Gegenständen, um Verletzungen oder Schmerzen zu verursachen.
- Eine andere Person daran hindern, den Raum zu verlassen, zu kratzen, zu quetschen, zu greifen, Kleidung zu zerreißen, zu schütteln und zu treten.
- Zerbrechen oder Zerstören von Gegenständen.
- Drohung mit einer Waffe oder Klinge oder mit körperlicher Gewalt.
- Die Verstümmelung weiblicher Genitalien (FGM) ist ebenfalls körperliche Gewalt.
Viele sagen, sie sind einfach "explodiert“ und geben ihr Verhalten nicht als Gewalt zu. Physische Gewalt wird oft mit anderen Formen von Gewalt in Verbindung gebracht. Beispielsweise kann sexuelle Gewalt ein breites Spektrum physischer Gewalt umfassen. Auch Haustiere können das Ziel von Gewalt sein, und das zu sehen, ist quälend. Physische Gewalt ist nicht akzeptabel und stellt eine Straftat dar.
Wer einen anderen Menschen körperlich misshandelt oder seine Gesundheit schädigt, wird laut Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 223 StGB). Auch wer einen anderen Menschen nicht vorsätzlich (= bewusst und gewollt) verletzt, sondern fahrlässig (= durch mangelnde Sorgfalt), kann sich strafbar machen. Das Strafgesetz bewertet außerdem die Schwere der Verletzung. Unterschieden wird zwischen fahrlässiger (§ 229 StGB), gefährlicher (§ 224 StGB) und schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB) sowie Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB). Auch die Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) und die Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB) fallen in den Bereich der Körperverletzung.
Für weitere Informationen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Hilfe und Beratung bei Gewalt
Seit dem 1. Januar 2001 ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung festgeschrieben. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind verboten (zum Gesetzestext: § 1631 BGB). Ursprünglich hatte das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehen, dass Väter ihre Kinder auch körperlich bestrafen durften. Diese Regelung wurde 1957 aufgehoben; ausdrücklich unzulässig sind körperliche und seelische Misshandlungen durch die Eltern aber erst seit einer Gesetzesänderung 1997. In den Schulen war bis in die 1960er- und 1970er- Jahre die Prügelstrafe verbreitet.
Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so steht es in Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention. Mit dem Unterschreiben dieser Konvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, alle geeigneten juristischen, sozialen und pädagogischen Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor jeglicher Form der Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung zu bewahren.
Lesen Sie mehr: UN-Kinderrechtskonvention (auf Englisch)
Das Bundeskinderschutzgesetz regelt den umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland.
Weiterführende Literatur: Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend - Kinder- und Jugendschutz
Physische Gewalt ist nur eine Form von Gewalt
Auch wenn es die am häufigsten auftretende Form ist, kann es dennoch schwierig sein, sie zu identifizieren, und selbst die bloße Androhung von Gewalt sollte als eine Form der Gewalt selbst betrachtet werden. Es ist wichtig zu verstehen, dass physische Gewalt häufig mit anderen Formen einhergeht.
Beispielsweise kann sexuelle Gewalt verschiedene Formen physischer Gewalt beinhalten. Darüber hinaus ist Gewalt gegen Tiere, beispielsweise Haustiere, gleichermaßen belastend und qualvoll anzusehen. Es ist wichtig zu betonen, dass keine Form physischer Gewalt akzeptabel ist, da es sich immer um eine Straftat handelt.