Wenn Sie Gewalt erlebt haben

Gewalt ist niemals in Ordnung und gerechtfertigt. Wenn Sie körperliche Gewalt erlebt haben, können Sie den Notruf 112 wählen und berichten, was passiert ist. Dort kann Ihnen weitergeholfen und gegebenenfalls ein Krankenwagen organisiert und/oder die Polizei dazu geholt werden.

Verlassen Sie den Ort des Geschehens so schnell wie möglich

Wenn Sie Kinder haben, nehmen Sie sie mit. Überlegen Sie, was Sie mitnehmen möchten, zum Beispiel Medikamente, Reisepass, wichtige Dokumente, Bargeld, Kreditkarte, einige Hygieneartikel und Kleidung zum Wechseln.

Suchen Sie eine Hausarztpraxis auf

Auch wenn Sie keine Schmerzen oder sichtbare Spuren haben, gehen Sie trotzdem hin. Erklären Sie, was passiert ist. Das ist wichtig für die Beweisführung!

Begeben Sie sich in Sicherheit

Suchen Sie eine Notunterkunft auf oder wenden Sie sich an die Sozial- und Krisendienste in Ihrer Umgebung. Auch wenn Sie sich über Ihre privaten Netzwerke in Sicherheit bringen, kann es sehr viel helfen, sich an die Behörden (zum Beispiel die Polizei) zu wenden. Es ist völlig in Ordnung, Hilfe zu suchen!

Entfernen Sie Standortinformationen von Ihrem Telefon und aus sozialen Medien

Wenn Sie gemeinsame Kinder mit der gewalttätigen Person haben, geben Sie Bescheid, dass Ihre Kinder in Sicherheit sind.

Zeigen Sie die Gewalttat bei der Polizei an

Denken Sie daran: Sie brauchen keine Angst vor den Behörden zu haben oder sich zu scheuen, Hilfe zu holen; sie sind für Sie und Ihre Kinder (falls Sie welche haben) da.

Beispiele von Handlungen, die als körperliche Gewalt gelten
  • Schubsen, Stoßen, Treten, Kratzen, Schlagen, Ohrfeigen
  • An den Haaren ziehen, spucken, kneifen, schütteln
  • Würgen
  • Verhindern, dass eine Person den Raum verlassen kann
  • Zerreißen, z. B. von Kleidung
  • Zerbrechen oder Zerstören von Gegenständen
  • Verwendung einer Schusswaffe oder eines Messers oder Bedrohung mit einer Waffe oder einem Messer
  • Androhung von körperlicher Gewalt
  • Zwangsernährung, z. B. mit Lebensmitteln, Medikamenten oder anderen Rauschmitteln
  • Die Einnahme von Medikamenten verhindern
  • Erzwungene sexuelle Handlungen
  • FGM (Weibliche Genitalverstümmelung)
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