Rechte der Opfer bei der Polizei
Bei der Polizei sollten Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden als Opfer im Vordergrund stehen und Ihre Rechte und Anliegen respektiert werden.
Die Polizei ist grundsätzlich für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie für die Verhütung und Aufklärung von Straftaten zuständig.
In Fällen häuslicher Gewalt kann die Polizei bei der Unterbringung im Frauenhaus oder bei Kinderschutzmaßnahmen helfen, eine Strafanzeige aufnehmen, über Schutzanordnungen und Sicherheitspläne informieren oder das Gefährdungsrisiko dokumentieren.
Die Zusammenarbeit der Polizei mit Unterstützungseinrichtungen und dem Gesundheits- und Sozialbereich spielt eine zentrale Rolle für die Bereitstellung der benötigten Hilfe für Betroffene.
Wenn die Polizei von häuslicher Gewalt erfährt, ist sie verpflichtet eine Anzeige aufzunehmen und zu ermitteln. Auch wenn Opfer das nicht wollen, muss die Polizei die Ermittlungen aufnehmen, weil es sich um ein sogenanntes "Offizialdelikt" handelt und somit per Gesetz vorgeschrieben ist, dass eine polizeiliche Ermittlung stattfinden muss.
Sie können natürlich auch als Betroffene eine Anzeige erstatten, der nachgegangen werden muss. Dies können Sie sowohl bei Polizeibeamt*innen direkt, in einer Polizeidienststelle oder Online machen.
Die Polizei sollte Betroffene über Schutzanordnungen informieren.
Die Polizei kann das Opfer informieren über Schutzanordnungen wie Kontakt- oder Näherungsverbote und die Wegweisung der gewaltausübenden Person aus der Wohnung.
Wenn die Polizei z.B. eine Gefährdungseinschätzung vornimmt, sollten die Ergebnisse dokumentiert und vertraulich behandelt werden. Wenn Betroffene im Kontakt mit anderen Hilfeeinrichtungen sind, können diese in diesen Prozess einbezogen werden.
Das pro-aktiv-Programm bedeutet, dass die Polizei mit dem Einverständnis der betroffenen Person den Kontakt zu Beratungsstellen aufnimmt, damit diese dann in Kontakt treten mit der betroffenen Person.
Es ist auch wichtig, dass die Polizei die Opfer über Schutzeinrichtungen informiert und ihnen bei Bedarf hilft, einen Platz zu finden.
Bei sichtbaren körperlichen Verletzungen oder nach sexueller Gewalt kann die Polizei eine gerichtsfeste Dokumention der Verletzungen und Spuren in der Rechtsmedizin oder einer Zentralen Notaufnahme veranlassen, wenn die betroffene Person einverstanden ist.
Nach Polizeieinsätzen bei häuslicher Gewalt, wenn es Kinder im Haushalt gibt, informiert die Polizei routinemäßig das Jugendamt, weil eine Kindeswohlgefährdung anzunehmen ist. Das Jugendamt nimmt dann den Kontakt zu den beteiligten Personen auf.
Betroffene sollten beim Schutz ihrer persönlichen Daten unterstützt und über Risiken von digitalem Stalking und Cyberstalking aufgeklärt werden. Die Polizei kann bei der Überprüfung der Sicherheit der digitalen Geräte unterstützen.
Eine weitere Maßnahme ist die Aufforderung an die Täter, sich umgehend Hilfe zu suchen, um häusliche Gewalt zu beenden.