Spirituelle / religiöse Gewalt

Psychische und physische Gewalt mit Elementen von Religion oder Spiritualität. Dabei kann es sich beispielsweise um die Verspottung oder Ablehnung der Religion oder das Ignorieren von religiösen Bedürfnissen bei gleichzeitiger Erzwingung der Religionsausübung handeln. Wer diese Form von Gewalt ausübt, rechtfertigt und rationalisiert die eigenen Gewalttaten mit Religion, Gottes Willen oder Strafe.


Bei Gewalt im Zusammenhang mit Spiritualität oder Religion handelt es sich auch um Drohungen, die beispielsweise übernatürliche Kräfte, die Rache Gottes oder des Teufels, die Hölle oder das Ende der Welt betreffen. Dazu gehören auch Versuche, die Identität, den Lebensstil und die Meinungen anderer zu unterdrücken, Manipulation und Macht- oder Stellungsmissbrauch, beispielsweise innerhalb einer Religionsgemeinschaft.

Freiheit von Religion, Gewissen und Weltanschauung

Die wichtigsten Regelungen über das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften in Deutschland finden sich in Art. 4 und Art. 140 des Grundgesetzes (GG). Diese Verfassungsnormen gelten für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichermaßen.


Art. 4 Abs. 1 und 2 GG garantiert die Religionsfreiheit eines jeden einzelnen Menschen*. Jeder kann sich frei zu einer Religion bekennen und einer Religionsgemeinschaft beitreten. Jede*r ist aber auch frei, sich zu keiner Religion zu bekennen, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten oder in eine andere überzuwechseln.


„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Jeder Mensch ist gleich

Art. 3 GG schreibt Folgendes vor:

„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit

Art. 2 GG garantiert:

„(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Wenn es um Minderjährige geht

§ 5 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung besagt:

„Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.“

Formen spiritueller/religiöser Gewalt


Es ist wichtig, zwischen dem Missbrauch von Religion oder Spiritualität um jemandem zu schaden und der echten Glaubensausübung, die Frieden, Toleranz und Respekt für andere fördert, zu unterscheiden. Spirituelle/religiöse Gewalt kann sich auf verschiedene Weise äußern:

Erzwungene Konvertierungen

Menschen werden gezwungen oder unter Druck gesetzt, gegen ihren Willen zu einer bestimmten Religion zu konvertieren, oft durch Drohungen, Einschüchterung oder Isolation.

Religiöse Diskriminierung

Einzelpersonen oder Gruppen geraten aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen in den Fokus, was zu Ausgrenzung, Marginalisierung oder Verweigerung grundlegender Rechte und Möglichkeiten führt.

Ritualistischer Missbrauch

Personen unter dem Deckmantel religiöser oder spiritueller Praktiken physischen, psychischen oder sexuellen Schaden zufügen, oft in Verbindung mit extremen Ritualen oder Zeremonien.

Religiöse Intoleranz

Sich an Hassreden zu beteiligen, zu Gewalt anzustiften oder aggressive Handlungen gegen Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen oder Praktiken zu begehen.

Unterdrückung der Religionsfreiheit

Den Einzelnen das Recht verweigern, die von ihnen gewählte Religion auszuüben, Einschränkungen auferlegen oder Verfolgung aufgrund der Religionszugehörigkeit betreiben.

Spirituelle Manipulation

Die Ausnutzung der spirituellen oder religiösen Überzeugungen einer Person zur persönlichen Bereicherung, zur Kontrolle oder zur unzulässigen Beeinflussung dieser Person, häufig durch psychologische Manipulation oder Täuschung.

Gewalt im Namen der Ehre

Rechtfertigung von Gewalttaten, einschließlich körperlicher Gewalt, gegen Personen, die als entehrend empfunden werden oder gegen religiöse oder kulturelle Normen verstoßen haben.

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