Checkliste sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt ist oft verdeckt. Sie kann psychische und körperliche Gewalttaten beinhalten und bedeutet somit nicht immer körperlichen Zwang. Eine verzerrte Machtausübung kann dazu führen, dass man zum Sex einwilligt, um sich dem Gegenüber anzupassen und nicht zu enttäuschen. Auch in einer Beziehung, in der Sex Spaß macht, kann es sexualisierte Gewalt geben.
Diese Handlungen werden als sexualisierte Gewalt betrachtet:
Sexuelle Belästigung sind Berührungen oder Aufmerksamkeiten, die sich nicht gut und angemessen anfühlen.
Kommentare oder Witze sexualisierter Art, die Unbehagen hervorrufen. Demütigungen, Beschimpfungen und Vergleiche mit anderen, z. B. mit früheren Lebensgefährt*innen.
Unerwünschte Berührungen von Sexualorganen können als Straftat angesehen werden, ebenso wie die Nötigung, die Sexualorgane einer anderen Person zu berühren.
Verletzung der eigenen sexuellen Grenzen, z. B. indem man andere zu unerwünschten sexuellen Handlungen drängt oder zwingt. Androhung von Vergewaltigung oder gewalttätigem Sex oder sexuellen Handlungen.
Sex sollte immer auf gegenseitigem Einverständnis beruhen. Sex mit einer Person ohne deren Zustimmung zu haben oder zu versuchen, wird als Vergewaltigung betrachtet.
- Einverständnis zum Sex aus Angst vor Sanktionen oder um etwas zu vermeiden, das zu einer Verweigerung führen könnte.
- Erzwingen von ungeschütztem Sex.
- Weigerung, Verhütungsmittel zu benutzen.
- Erzwungener Schwangerschaftsabbruch oder Verhinderung einer Abtreibung.
- Zwang zum Anschauen oder Mitmachen bei Filmen, Fotos oder anderen pornografischen Darstellungen.
- Jemanden zum Sex mit anderen Menschen zwingen.
- Jemanden zur Prostitution zwingen.
- Verbreitung von sexuellen Bildern oder anderem Bildmaterial ohne Zustimmung.
- Zwangsehe oder Lebensgemeinschaften mit Zwang.
- Jungfräulichkeitstests.