Checkliste bei Vergewaltigung
Wenn Sie eine (versuchte) Vergewaltigung erlitten haben
Wenn Sie Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, sollten Sie sich auf jeden Fall medizinisch untersuchen lassen, auch wenn Sie selbst keine Verletzungen bemerken. Bitte bedenken Sie, dass innerhalb der ersten 72 Stunden die meisten Spuren gewonnen werden können, auch wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen.
Der Wunsch, nach einem sexuellen Übergriff zu duschen ist völlig nachvollziehbar, dabei gehen aber meistens viele Spuren verloren, die wichtig sein könnten, falls Sie später eine Strafanzeige erstatten wollen.
Wenn es möglich ist, waschen Sie sich daher nicht und wechseln Sie auch nicht Ihre Kleidung. Gehen Sie möglichst zeitnah in eine Klinik, eine gynäkologische Ambulanz oder eine Gewaltschutzambulanz zur medizinischen Befundsicherung.
Eine gerichtsmedizinische Untersuchung kann innerhalb von sieben Tagen durchgeführt werden, aber bei einigen Spuren (DNA-Spuren) ist eine Sicherung nur innerhalb von drei Tagen möglich. Der Einsatz von KO-Tropfen ist nur wenige Stunden nachweisbar.
Sie haben das Recht auf eine vertrauliche Spurensicherung und Dokumentation, ohne dass Sie bei der Polizei eine Anzeige erstatten (§ 27 Absatz 1 SGB V). Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Es besteht keine Meldepflicht.
Versuchen Sie bitte nicht, alles mit sich alleine auszumachen. Für klärende und unterstützende Gespräche und Informationen können Sie sich an das Hilfetelefon und die Frauennotrufe / Frauenberatungsstellen wenden. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Adressen finden Sie in der Datenbank vom Bundesverband der Frauenberatungsstelle und Frauennotrufe (bff).
Männer wenden sich bitte an das Hilfetelefon Gewalt an Männern.
Sie haben ein Recht auf zeitnahe Hilfe bei psychischen Beschwerden nach einer Straftat. Psychosoziale oder psychotherapeutische Hilfe finden Sie z.B. in Traumaambulanzen.
Eine Vergewaltigung oder versuchte Vergewaltigung ist ein belastendes Ereignis. Um es gut verarbeiten zu können, sind Gespräche mit einer Vertrauensperson häufig sehr hilfreich. Neben dem Gespräch mit nahestehenden Personen lohnt es sich auch, mit einer Fachperson zu sprechen. Denken Sie daran, dass Sie nicht für das Ereignis verantwortlich sind. Die gewalttätige Person trägt die Schuld und Verantwortung für das, was passiert ist.
Sie können die Straftat bei jeder Polizeidienststelle, der Online-Wache oder per Post anzeigen. Sie können auch eine befreundete Person oder eine andere Vertrauensperson zur Polizeidienststelle mitnehmen.
Vergewaltigung gilt als ein Offizialdelikt, das heißt, die Polizei muss ermitteln, wenn sie davon erfährt. Die Anzeige eines Offizialdelikts kann man nicht zurücknehmen (siehe Kapitel "Strafanzeige stellen).