Rechte von Betroffenen im Gesundheitswesen
Betroffene von Gewalt haben Anspruch auf medizinische Versorgung. Sie können sich in einem geschützten Raum ohne Anwesenheit von Familienangehörigen oder Partnern behandeln lassen. Sie können selber bestimmen, ob sie Besucher*innen sehen möchten oder nicht. Sie haben das Recht auf Aufklärung und entscheiden, ob sie der Behandlung zustimmen (Patientenrechtegesetz). Die Behandelnden unterliegen der Schweigepflicht. Betroffene haben auch das Recht, sofortige Krisenhilfe und psychosoziale Unterstützung zu erhalten, die zu ihrer Genesung und ihrem Wohlbefinden beitragen können. Wenn eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit der betroffenen Person oder der beteiligten Kinder besteht, können Sie sich an die Polizei wenden, um den notwendigen Schutz zu erhalten. Bei einer Gefährdung des Kindeswohls hilft das zuständige Jugendamt.
Die Gesundheitsdienste sind in die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung unterteilt
Die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland wird in Hausarztpraxen und Facharztpraxen sichergestellt. Eine weitergehende Behandlung erfolgt meist durch eine Überweisung in der Hausarztpraxis an eine Facharztpraxis. Da es in Deutschland eine freie Arztwahl gibt, können sich Versicherte auch direkt entscheiden, an welche Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis sie sich wenden.
Die meisten Arztpraxen haben eine Akutsprechstunde, wenn kurzfristig gesundheitliche Probleme aufgetreten sind, die untersucht werden müssen. Wer Unterstützung bei der Terminsuche für einen regulären Termin wünscht, kann sich online an die Terminvermittlung der Krankenkassen melden und erhält innerhalb von 4 Wochen einen Facharzttermin.
Wenn die ambulante medizinische Versorgung nicht ausreicht, gibt es in der Arztpraxis eine Überweisung zu einer ambulanten oder stationären Behandlung für die weitere fachmedizinische Behandlung.
Der ÖGD ergänzt die ambulante Versorgung in Arztpraxen und die stationäre Versorgung in Krankenhäusern. Der ÖGD ist unter anderem zuständig für Menschen, für die ein Versicherungsschutz nicht geklärt ist oder nicht besteht. Der ÖGD bietet verschiedene Leistungen an, z.B. für sexuelle Gesundheit und Familienplanung oder psychiatrische Versorgung, und verfügt über Teams aus unterschiedlichen Berufsgruppen.
Sie haben ein Recht auf Behandlung. Grundsätzliche Patientenrechte sind:
- das Recht, die Behandlungsunterlagen zu lesen,
- das Recht auf Information und Aufklärung,
- das Recht auf Selbstbestimmung, das bedeutet, dass eine medizinische Maßnahme grundsätzlich nur mit Einwilligung der Patient*innen erfolgen darf.
- die Pflicht zur Dokumentation in der Patientenakte
- Besuch im Krankenhaus nur mit Zustimmung der Patient*innen.
Das ärztliche Personal kann das Jugendamt einschalten. wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist.
Alle Gesundheitsfachkräfte unterliegen der Schweigepflicht, auch gegenüber den Partner*innen und der Familie. Trauen Sie sich, der Ärztin oder dem Arzt zu erzählen, wenn Sie in Ihrer Beziehung verletzt worden sind. Sie haben das Recht, untersucht und behandelt zu werden ohne dass begleitende Personen dabei sind.
Eine gerichtsfeste Dokumentation nach häuslicher und/oder sexueller Gewalt erhalten Sie in vielen Zentralen Notaufnahmen/Rettungsstellen, Gewaltschutzambulanzen oder Rechtsmedizinischen Instituten.