Checkliste zur Risikobewertung

Eine Risikobewertung wird genutzt, damit Gewaltbetroffene die eigene Sicherheit besser planen und eine Strategie entwickeln können, um mit gefährlichen Situationen umzugehen.


Fachkräfte sollten so viele Informationen wie möglich über die erkannten Risikofaktoren sammeln.

Die Risikobewertung sollte gemeinsam mit der Person, die die Gewalt erfahren hat, durchgeführt werden.

Die Fachkraft sollte sich mit den unmittelbaren Risiken für die Sicherheit sowohl der erwachsenen Klient*innen als auch der Kinder befassen und diese bewerten. Die Risikobewertung sollte gemeinsam mit der betroffenen Person durchgeführt werden, und nicht für sie gemacht werden.


Wenn möglich, sollten die Fachkräfte bei der Risikobewertung auch Informationen einbeziehen, die ihnen über die gewalttätige Person vorliegen (z. B. von der Bewährungshilfe, Staatsanwaltschaft, Gefängnismitarbeitenden oder Angehörigen).

Die Risikobewertung kann anderen zuständigen Behörden mitgeteilt werden.

Im Idealfall werden die Informationen mit Zustimmung der gewaltbetroffenen Person weitergegeben, z. B. an die Polizei, die Staatsanwaltschaft, Sozialarbeiter*innen, das Gesundheitswesen und sonstige wichtige Hilfsorganisationen. Dabei soll der Wunsch der Betroffenen respektiert werden, mit wem sie zusammenarbeiten möchten.

Fachleute sollten die verfügbaren Instrumente zur Risikobewertung und entsprechende Schulungen nutzen

Fachkräfte können internationale, nationale oder lokale Risikobewertungsinstrumente verwenden, um die jeweiligen Gefahren einzuschätzen. Für die Anwendung werden Schulungen angeboten.


Fachleute finden auch nützliche Materialien unter "Risikobewertungsinstrumente" auf der IMPRODOVA-Schulungsplattform.

Polizei

In den Tatbericht sollte aufgenommen werden:

1. eine mündliche Beschreibung aller Verletzungen und anderer Anzeichen von Gewalt

2. wann immer möglich, z. B. Fotos der Verletzungen, andere Fotos, Videos, Nachrichtenabschriften.

Sozialarbeiter*innen

sollten in der Klient*innen-Akte dokumentieren:

1. fallspezifische Zusammenarbeit und Kommunikation mit anderen Behörden und Fachleuten

2. berichtetes spezifisches Verhalten, z. B. wer wem was angetan hat und wer die Informationen geliefert hat

3. Auswirkungen auf das Kind

4. bekannte Schutzfaktoren des Kindes, des erwachsenen Opfers und der gewalttätigen Person

Gesundheitswesen

In der Patientenakte sollte dokumentiert werden:

1. die Diagnosecodes

2. Fotos von allen Verletzungen

3. ggf. Dokumentationsbogen mit Körperschemata, Hinweis auf Vermittlung zu anderen Hilfeeinrichtungen

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