Rechte und Unterstützung für Opfer von Menschenhandel außerhalb der EU
Wenn Sie Opfer von Menschenhandel sind und aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammen, haben Sie besondere Rechte und Möglichkeiten, die dazu dienen, Ihre Sicherheit, Würde und Ihr Wohlbefinden zu schützen. Dazu gehören Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ihre rechtliche Situation, Unterstützung während Ihres Aufenthalts in dem Land, in dem Sie identifiziert wurden, sowie die Möglichkeit, in Ihr Herkunftsland auf sichere und freiwillige Weise zurückzukehren, wenn Sie sich dafür entscheiden. Sie haben das Recht auf eine Rückkehr, die Ihre Rechte und Ihre Sicherheit respektiert, sowie auf Unterstützung im Rahmen freiwilliger Rückkehr- und Nachsorgeprogramme. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass jede Entscheidung über einen Verbleib oder eine Rückkehr auf der Grundlage vollständiger Informationen, angemessener Unterstützung und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Umstände getroffen wird.
Dies ist ein Zeitraum, in dem Sie sich erholen und über Ihre Möglichkeiten nachdenken können, nachdem Sie als Opfer identifiziert wurden. Während dieser Zeit sollten Sie Unterstützung und Schutz erhalten, und Sie sind nicht verpflichtet, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, wenn Sie dies nicht möchten.
Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU stammen, haben Sie das Recht, sich zum Schutz und zur Erholung rechtmäßig im Land aufzuhalten, indem Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
WICHTIG: In der Europäischen Union können die einzelnen Länder unterschiedliche Arten von Aufenthaltstiteln anbieten, die Sie je nach Ihrer Situation beantragen können. Daher ist es sehr wichtig, die nationalen Regelungen auf dieser Website zu prüfen und sich an eine spezialisierte Organisation zu wenden, um korrekte Informationen entsprechend Ihrem Aufenthaltsort zu erhalten. Im Allgemeinen können Sie Folgendes beantragen
Sie können Asyl beantragen, wenn Sie Opfer von Menschenhandel geworden sind oder befürchten, in Zukunft Opfer zu werden, und wenn Ihnen in Ihrem Herkunftsland ernsthafte Gefahren drohen, wie Gewalt, Verfolgung oder andere Bedrohungen für Sie oder Ihre Angehörigen. Spezialisierte Organisationen unterstützen Sie während Ihres Asylverfahrens und bieten Ihnen Informationen sowie rechtliche Beratung.
Denken Sie daran, dass Sie nicht in ein Land zurückgeführt werden dürfen, in dem Ihre Sicherheit gefährdet ist, und dass Sie während der Prüfung Ihres Falls Zugang zu Dienstleistungen und sicherer Unterkunft haben sollten.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie mit den Behörden bei der Untersuchung oder Strafverfolgung von Menschenhandel zusammenarbeiten.
In einigen EU-Ländern können Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation als Opfer von Menschenhandel eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ohne dass diese an eine Anzeige oder Zusammenarbeit mit den Behörden gebunden ist.
Das EU-Recht legt einen Mindeststandard für die Dauer der ersten Aufenthaltserlaubnis fest, die für bis zu 6 Monate erteilt werden kann. In den meisten Ländern kann sie verlängert werden.
Diese Rechte sollen Ihre Sicherheit, Würde und Ihr Wohlbefinden schützen und sicherstellen, dass Sie sich erholen und Entscheidungen über Ihre Zukunft ohne Angst treffen können.
Dieses Konzept bezeichnet das Recht und das Verfahren, durch das ein Opfer von Menschenhandel, das kein EU-Bürger ist (oder in manchen Fällen ein EU-Bürger im Ausland), entscheiden kann, in sein Herkunftsland oder an einen anderen als sicher geltenden Ort zurückzukehren und gegebenenfalls nach der Rückkehr Unterstützung zu erhalten.
Freiwillige Rückkehr bedeutet, dass Sie sich aus eigenem Willen zur Rückkehr entscheiden, nachdem Sie umfassend informiert und bei der Planung unterstützt wurden.
Sie haben das Recht:
- Die Entscheidung freiwillig zu treffen — die Rückkehr darf nicht erzwungen werden
- Klare Informationen über Ihre Rechte, Möglichkeiten und Risiken zu erhalten, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können
- Einen Ablauf zu haben, der Ihre Sicherheit, Würde und Ihr Wohlbefinden gewährleistet und Sie nicht dem Risiko erneuter Ausbeutung oder Schäden aussetzt
- Unterstützung durch spezialisierte Organisationen (NGOs, Sozialdienste usw.) vor und während Ihrer Rückkehr zu erhalten
Dies kann Folgendes umfassen:
- Sichere Unterkunft und grundlegende Unterstützung
- Medizinische und psychologische Betreuung
- Bildung, Ausbildung oder Unterstützung bei der Arbeitssuche
- Rechtliche Beratung oder Hilfe bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen
- Nachbetreuung zur Verhinderung erneuter Ausbeutung
(Basierend auf Artikel 13 der Konvention des Europarats, den Artikeln 11(6) und 40 der Richtlinie 2011/36/EU, den Artikeln 6 und 8 der Richtlinie 2004/81 sowie Artikel 14 der Konvention des Europarats)
(Basierend auf den Artikeln 11, 13 und 16 der Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (CETS Nr. 197) sowie der Richtlinie 2004/81/EG über Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel)