Recht, als Opfer von Menschenhandel identifiziert zu werden
Um als Opfer von Menschenhandel identifiziert zu werden und Hilfe zu erhalten, müssen Sie die Straftat nicht bei der Polizei anzeigen, und Sie müssen auch nicht mit den Behörden in Strafverfahren zusammenarbeiten, wenn Sie das nicht möchten. Der Identifizierungsprozess wird von auf Menschenhandel spezialisierten Diensten (wie NGOs oder Unterstützungsdiensten) durchgeführt und muss:
- Ihre persönliche Situation berücksichtigen
- Auf sichere und sensible Weise durchgeführt werden
Dieses Recht soll sicherstellen, dass Sie so früh wie möglich Zugang zu Schutz-, Unterstützungs- und Wiederherstellungsdiensten erhalten – ohne Druck oder Angst.
Identifizierung ist der Prozess, durch den spezialisierte Organisationen oder – je nach Land – Behörden anerkennen, dass eine Person Opfer von Menschenhandel geworden ist. Diese Anerkennung ist entscheidend, da sie Zugang ermöglicht zu:
- rechtlichem Schutz und Sicherheit
- medizinischer, psychologischer und sozialer Unterstützung
- Unterstützungsprogrammen und Unterbringung je nach Situation
- Rechten in Strafverfahren gegen die Täter
In der Praxis ist sie ein Schritt hin zu Hilfe und Schutz.
Die Identifizierung wird je nach Land von öffentlichen Stellen und/oder spezialisierten Organisationen durchgeführt, die mit Opfern von Menschenhandel arbeiten, sowie von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und auf Anti-Menschenhandel spezialisierten Vereinen. Diese Stellen verfügen über geschultes Personal, wie Sozialarbeiter, Psychologen und Juristen, die wissen, wie sie Sie während des gesamten Prozesses unterstützen können.
In Deutschland können Sie Hilfe bei FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration erhalten.
Der Prozess umfasst in der Regel vertrauliche Gespräche, bei denen die betroffene Person in einem sicheren Umfeld angehört wird – ohne Druck und ohne Risiko strafrechtlicher Sanktionen (z. B. wenn Sie zur illegalen Arbeit gezwungen wurden). Dabei werden Informationen zur Ausbeutungssituation, zu erlebten Drohungen, Zwangskontrolle sowie körperlicher oder psychischer Gewalt gesammelt, um Hilfe leisten zu können.
Für die betroffene Person bedeutet das, dass sie keine Schuld trifft und dass das Gesetz sie als Überlebende anerkennt, nicht als Straftäterin oder Straftäter.
(Basierend auf Artikel 10 der Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels)