Recht auf Schutz, Gerechtigkeit und Sicherheit

Wenn Sie Menschenhandel oder Ausbeutung erlebt haben, haben Sie Rechte, die dazu bestimmt sind, Ihre Sicherheit, Würde und Ihr Wohlergehen zu schützen. Diese Rechte bestehen, um sicherzustellen, dass Sie als eine Person behandelt werden, die Schutz und Unterstützung verdient, und nicht Bestrafung. Behörden und Unterstützungsorganisationen müssen Maßnahmen ergreifen, um Sie zu schützen, Ihre Privatsphäre zu respektieren und Ihnen während Ihrer Genesung sowie in etwaigen rechtlichen Verfahren Unterstützung zu bieten. Diese Seite erläutert zentrale Rechte, die Sie haben, darunter Schutz vor Schaden, Schutz während Ermittlungen, das Recht, nicht als Straftäter behandelt zu werden für Handlungen im Zusammenhang mit Ihrer Situation des Menschenhandels, das Recht auf Entschädigung sowie das Recht auf Schutz Ihrer Privatsphäre und Identität. Diese Schutzmaßnahmen sollen Ihnen ermöglichen, Unterstützung und Gerechtigkeit ohne Angst zu suchen. In Deutschland können Sie Unterstützung bei FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration.

Recht auf Schutz der Sicherheit und vor weiterem Schaden

Sie haben das Recht, vor Gefahren und dem Risiko weiterer Schäden geschützt zu werden.


Das bedeutet, dass Behörden Maßnahmen ergreifen müssen, um:

  • Ihre körperliche und emotionale Sicherheit zu schützen
  • das Risiko von Drohungen, Einschüchterung oder Vergeltung durch Menschenhändler oder andere zu verringern
  • sicherzustellen, dass jede Unterstützung oder Unterkunft, die Sie erhalten, sicher ist
  • Ihre individuelle Situation und Risiken zu berücksichtigen, insbesondere wenn Kinder betroffen sind oder Sie sich in einer besonders verletzlichen Lage befinden


Ihre Sicherheit muss berücksichtigt werden, sobald Sie als Opfer identifiziert werden, sowie während Sie Unterstützung erhalten und bei jedem Kontakt mit Behörden oder im Rahmen rechtlicher Verfahren.


Spezialisierte Organisationen (wie NGOs oder Unterstützungsdienste) können spezielle Schutzunterkünfte für weibliche Opfer und Überlebende von Menschenhandel bereitstellen. Diese Häuser sind so konzipiert, dass sie einen sicheren Ort bieten, an dem Sie geschützt und unterstützt werden. Dort können Sie sicher bleiben, während Sie Hilfe, Beratung und Zugang zu Dienstleistungen wie medizinischer Versorgung, psychologischer Unterstützung und rechtlicher Hilfe erhalten.


Die Menschen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, sind geschult, Ihre Situation zu verstehen und Sie zu unterstützen. Sie respektieren Ihre Privatsphäre und behandeln alle Informationen vertraulich. Außerdem können Sie an Entscheidungen über Ihren Aufenthalt und die Unterstützung, die Sie erhalten, mitwirken.


Dieses Recht soll sicherstellen, dass Sie sich in Sicherheit und Würde erholen können, ohne Angst vor weiterem Schaden.


In Deutschland können Sie Unterstützung bei FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration anfordern.


(Basierend auf den Artikeln 12 und 28 des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie Artikel 11 der Richtlinie 2011/36/EU)

Recht, nicht inhaftiert, angeklagt oder strafrechtlich verfolgt zu werden wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht und/oder wegen illegaler Aktivitäten

Dieser Schutz gilt für Sie, wenn Sie zur Reise gezwungen wurden. Er gilt aber auch dann, wenn Sie sich selbst zur Reise entschieden haben und dabei eigene Ausweisdokumente, gefälschte Dokumente oder gar keine Dokumente hatten, sofern dies mit einer Situation des Menschenhandels zusammenhängt. Das Gesetz schützt Sie auch, wenn Sie zu Handlungen gezwungen wurden, die normalerweise nach nationalem Recht illegal sind. Dazu können Handlungen im Zusammenhang mit Dokumenten oder Tätigkeiten gehören, zu denen Sie von Menschenhändlern gezwungen wurden.


Aus diesem Grund sollten Sie niemals als Straftäter behandelt werden. Stattdessen haben Sie das Recht auf Schutz, Unterstützung und Hilfe.


Das bedeutet:

  • Sie sollten für diese Handlungen nicht inhaftiert, angeklagt oder strafrechtlich verfolgt werden
  • Behörden müssen Ihre Situation als Opfer von Menschenhandel berücksichtigen


Dieses Recht soll Sie davor schützen, als Straftäter behandelt zu werden, obwohl Sie tatsächlich ein Opfer sind, und sicherstellen, dass Sie ohne Angst vor Bestrafung Hilfe suchen können.


(Basierend auf Artikel 26 des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie Artikel 8 der Richtlinie 2011/36/EU)

Recht auf Schutz in strafrechtlichen Ermittlungen und Verfahren

Wenn es eine strafrechtliche Ermittlung oder ein Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Ihrer Situation gibt, haben Sie das Recht, während des gesamten Prozesses geschützt und unterstützt zu werden.


Dies umfasst:

  • Schutz auf Grundlage Ihrer persönlichen Risiken und Bedürfnisse: Behörden müssen Ihre individuelle Situation bewerten und Maßnahmen ergreifen, um Ihre Sicherheit während Ermittlungen und Verfahren zu gewährleisten.
  • Kostenlose Rechtsberatung und rechtliche Vertretung: Sie haben das Recht, mit einem Anwalt zu sprechen und sich im Verfahren kostenlos vertreten zu lassen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu verstehen.
  • Besondere Behandlung zur Vermeidung weiterer Schäden: Verfahren müssen so durchgeführt werden, dass zusätzlicher Schaden, Stress oder Angst vermieden werden. Dazu gehören begrenzte Befragungen, respektvolle Behandlung und die Möglichkeit für Sie, nach umfassender Information über die verschiedenen Optionen Entscheidungen zu treffen.


Diese Rechte sollen sicherstellen, dass die Suche nach Gerechtigkeit Sie nicht gefährdet oder zusätzlich belastet.


(Basierend auf Artikel 12 Absätze 2, 3 und 4 der Richtlinie 2011/36/EU)

Recht auf Entschädigung und rechtlichen Rechtsbehelf

Sobald Sie als Opfer von Menschenhandel anerkannt wurden, haben Sie das Recht, eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu verlangen, wenn Sie sich dafür entscheiden, ein Strafverfahren zu verfolgen.

Das bedeutet, dass Behörden Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass die Person, die Sie ausgebeutet hat, für den entstandenen Schaden eine Entschädigung zahlt. Entschädigung kann im Rahmen eines Strafverfahrens geltend gemacht werden, ohne dass Sie ein separates Verfahren einleiten müssen. Sie haben Anspruch auf kostenlose rechtliche Unterstützung, die Sie in diesem Schritt begleitet.

Die Entschädigung kann beispielsweise Folgendes abdecken: körperliche und psychische Schäden, entgangenes Einkommen oder unbezahlte Arbeit sowie andere durch die Ausbeutung verursachte Schäden.

Dieses Recht soll Ihre Genesung, Ihre Würde und Ihren Zugang zur Justiz unterstützen.


(Basierend auf Artikel 15 des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie Artikel 17 der Richtlinie 2011/36/EU)

Recht auf Schutz der Privatsphäre und Identität

Ihr Privatleben und Ihre Identität müssen geschützt werden, und die Behörden müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen, insbesondere während Ermittlungen und Gerichtsverfahren. Das bedeutet:

  • Ihr Name, Ihre persönlichen Daten und Ihre Geschichte dürfen nicht öffentlich gemacht werden
  • Informationen über Sie dürfen nur dann weitergegeben werden, wenn dies notwendig ist, und nur an Personen, die diese Informationen benötigen
  • Ihre Sicherheit, Würde und Ihr Wohlergehen stehen an erster Stelle


Dieses Recht soll Sie vor dem Risiko von Vergeltung oder weiterem Schaden schützen und Ihnen helfen, sich sicher zu fühlen, während Sie Unterstützung erhalten oder an rechtlichen Verfahren teilnehmen.


(Basierend auf Artikel 11 des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels)

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