Die Rechte von Betroffenen gegenüber sozialen Diensten

Opfer von Gewalt haben ein Recht auf Sicherheit und Wohlergehen. Sollten diese Sicherheit oder das Wohl der Opfer oder deren Kinder einem unmittelbaren Risiko ausgesetzt sein, so muss unmittelbar Hilfe geleistet werden. Hier sollten Sozialdienstleistende Polizei verständigen. Soweit möglich, sollten die Bedürfnisse der Opfer nach medizinischer, psychologischer und materieller Hilfsleistung adressiert werden. Dabei ist auch auf datenschutzrechtliche Bedenken zu achten.

Das Verbrechensopfergesetz regelt auch Hilfsleistungen für Personen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind.

Das Verbrechensopfergesetz definiert Hilfsleistungen, die Opfern Straftaten, inklusive Opfern von häuslicher Gewalt, zustehen. Gemäß §1 VOG gilt der Anspruch u.a. für Staatsbürger:innen und Einwohner:innen, die Opfer von einer Straftat geworden sind, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist, und körperliche oder psychische Schäden erlitten haben. Der Anspruch gilt auch für Hinterbliebene eines Opfers. Folglich können auch Opfer von Häuslicher Gewalt je nach Gewaltform Ansprüche geltend machen.


§2 VOG
bestimmt die Hilfsleistungen, die zustehen. Diese inkludieren u.a. die Kostenerstattung für die Heilfürsorge, Krisenintervention, einkommensabhängige Zusatzleistung und Hilfe bei der beruflichen, sozialen und medizinischen Rehabilitation. Die Verantwortungen für die verschiedenen Dienstleistungen obliegt dabei verschiedenen Ministerien, wie dem Sozialministerium, dem Ministerium für Inneres und dem Justizministerium. Das Sozialministerium übernimmt in erster Linie Anträge, wie für Schmerzensgeld-Entschädigung, Kostenerstattung für psychotherapeutische Behandlungen und Hilfsleistungen.


Weitere Informationen zum Verbrechensopfergesetz, den Hilfsleistungen und Formulare finden sie hier:

Verbrechensopfer-victims of crime

Kinderschutz

Als Unterzeichner der UN-Kinderrechtskonvention hat Österreich im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern die Rechte von Kindern festgehalten. Darin finden sich das Recht auf eine gewaltfreie Kindeserziehung, das Recht auf Schutz und die Fürsorge sowie die Pflicht des Staats diese Rechte zu sichern. Um dieser Pflicht nachzugehen, sind Kinder- und Jugendhilfe damit beauftragt die Eltern oder Obsorge-berechtigten eines Kinder so weit wie möglich zu unterstützen. Die genauen Pflichten und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wird auf Bundesländerebene geregelt. Dennoch teilen diese sich übergreifende Ziele und Leistungen. Die inkludieren die Unterstützung und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen; die Erkennung, Vorbeugung und Intervention von Gewalt; die Ausbildung und Unterstützung zum Thema Kindeserziehung; sowie die Weitervermittlung und Überwachung von Obsorge.


Dem folgend sollten Kinderschutz-Maßnahmen schnellstmöglich Anwendung finden, wo notwendig; damit das Wohlergehen der Kinder in Fällen von Häuslicher Gewalt gewahrt bleibt. Opfer sollten über Schutzunterkünfte informiert und gegebenenfalls dorthin geführt werde. Die Bereitstellung einer sicheren Behausung ist Grundvorsetzung für weitere Unterstützung. Zusätzlich sollten finanzielle Schwierigkeiten von Opfern und Kindern adressiert werden.

Andere Hilfsangebote

Die Schutz- und Unterstützungsbedürfnisse von Opfer von Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, werden auch im Gewaltschutzgesetz adressiert. Allem voran wird auf Opferseite die Implementierung von Gewaltschutzzentren in den Bundesländern gefordert. Diese Zentren sollen Opfern dabei helfen ihr Recht auf Unterstützung zu nutzen, Risikoeinschätzungen zu tätigen und die Sicherheit der Opfer einzuplanen. Sie können des Weiteren Psycho-soziale Prozessbegleitung bereitstellen und Opfern helfen juristische Prozessbegleitung wahrzunehmen.


Mehr Informationen zu den Gewaltschutzzentren finden Sie hier:

Bundesverband der Gewaltschutzzentren


Opfer von häuslicher Gewalt haben auch das recht auf Schutz und Unterkunft. Hierfür finden sich Frauenhäuser in Österreich verteilt. Diese stellen nicht nur Wohnraum, sondern auch Beratung durch geschultes Personal bereit.


Schutzunterkünfte und andere Hilfsangebote finden Sie hier aufgelistet:

Hilfsangebote

Behörden sind verpflichtet ihnen weiterzuhelfen

Die unterschiedlichen Behörden, die mit dem Opferschutz oder dem Kindeswohl betraut sind, sind verpflichtet ihren Klient:innen zu helfen. Dazu gehören das Recht auf Information über weitere Hilfsangebote, sowie ihre Rechte gegenüber der Polizei und dem Gericht. Wenn Opfer das Gefühl haben, dass Opfer- oder Kinderrechte von den jeweiligen Ministerien oder Institutionen gewahrt wurden, können diese rechtliche Schritte einleiten. So können die Rechte von Opfern gegenüber den jeweiligen Institutionen gesichert werden.

Indem diese Rechte gewährleistet werden, sollen Opfern ermächtigt und unterstütz werden. So soll ihnen ermöglicht werden die Krisensituation zu bewältigen und den Heilungsprozess zu beginnen.

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