Verfahrenshilfe und Prozessbegleitung
Die Verfahrenskosten
Opfer von Straftaten haben keine Kosten während eines Strafverfahrens zu tragen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Sie haben das Recht auf juristische und psycho-soziale Prozessbegleitung während des gesamten Strafverfahrens. Es können dennoch Kosten entstehen, wenn Opfer außerhalb der Prozessbegleitung rechtlichen Rat suchen, oder während eines Zivilverfahrens.
Neben Prozessbegleitung besteht auch die Option Verfahrenshilfe zu beantragen, wenn die Prozesskosten finanziell nicht von den Betroffenen gestemmt werden können. Das ist besonders für Zivilverfahren relevant, wo sie die rechtliche Vertretung und Gerichtskosten finanzieren helfen kann. Sie können eine erste anwaltliche Auskunft erfragen, um die Möglichkeit auf Verfahrenshilfe zu diskutieren. Entscheidungen über den Anspruch auf Verfahrenshilfe regelt das zuständige Gericht.
Opfer von Straftaten wie, Gewalt, sexuellen Übergriffen, gefährlichen Drohungen und Stalking haben einen Anspruch auf juristische (JPB) und psycho-soziale Prozessbegleitung (PSPB). Das gilt auch für die Angehörigen eines getöteten Opfers, minderjährigen Zeug:innen und anderen Familienmitglieder eines getöteten Opfers, die Zeug:innen geworden sind. Die Kosten der Prozessbegleitung werden vorerst von den Institutionen selbst getragen, die eine Erstattung beantragen. Die Finanzierung der Prozessbegleitung wird vom Justizministerium beaufsichtig.
Beide Prozessbegleitungsformen finden während eines Strafverfahrens statt. Psycho-soziale Prozessbegleitung kann auch auf Zivilverfahren erweitert werden, die aus einem Strafverfahren resultieren. Dafür muss beim Strafverfahren bereits eine PSPB beantragt worden sein. Das gilt nicht für juristische Prozessbegleitung.
PSPB und JPB ergänzen sich gegenseitig. PSPB soll die Belastung durch das Verfahren mindern und Opfern während Hilfs- und Gerichtsverfahren beistehen. Das kann bereits vor der polizeilichen Einvernahme beginnen, wo Opfer vor einer Polizeimeldung bei einer Opferschutzorganisation Hilfe suchen. PSPB kann auch über das ganze Verfahren, inklusiverer anhängender Zivilverfahren dauern. Psycho-soziale Prozessbegleitung wird von Opferschutzorganisationen bereitgestellt, wie dem Weißen Ring oder den Gewaltschutzzentren.
Während PSPB auch einfachere rechtliche Unterstützung, z.B. bei der Vermittlung von Rechtsbeistand, leisten kann, sind juristische Prozessbegleitungen auf juristische Expertise spezialisiert. Sie helfen Opfern durch die einzelnen Verfahrensschritte, damit diese den Prozess verstehen und ihre Rechte und Interessen gewahrt werden. PSPJ kann auch bereits zur ersten Einvernahme präsent sein, beginnt aber üblicherweise mit dem Verfahren. Ander Unterstützung kann z.B. auch das Beantragen einer kontradiktorischen Einvernahme und Ausfüllen von Formularen inkludieren.
Listen von Prozessbegleitungseinrichtungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier:
Prozessbegleitungseinrichtungen
Informationen zu der Prozessbegleitung finden Sie hier:
Alle Parteien in einem Verfahren haben die Möglichkeit Verfahrenshilfe in Österreich zu beantragen. Anspruch hängt von der finanziellen Situation der jeweiligen Partei ab. Ziel der Verfahrenshilfe ist es die finanzielle Belastung eines Verfahrens zu mindern.
Da Opfern von häuslicher Gewalt im Regelfall Prozessbegleitung während eines Strafverfahrens zusteht, kommt für Opfer Verfahrenshilfe v.a. während Zivilverfahren zu tragen. Hier besteht bis dato kein Recht auf juristische Prozessbegleitung für Opfer. Folglich können Opfer, die die Kosten eines Zivilverfahrens nicht tragen können, Verfahrenshilfe ansuchen. Anträge können zuvor bei einem Erstgespräch mit einem Anwalt geklärt werden. Die Bewilligung und Abhandlung der Anträge obliegen den jeweiligen Gerichten. Bei Bewilligung kann die Rechtsanwaltskammer ein:e Anwält:in zuweisen oder Betroffene können selbst Anwält:innen anfragen.
Das Ausmaß an Verfahrenshilfe hängt dabei von der finanziellen Situation der betroffenen Person ab. Sie kann anfallende Kosten zum Teil oder gänzlich decken. Sollte sich die finanzielle Situation 3 Jahre nach dem Verfahren geändert haben, muss die geleistete Verfahrenshilfe möglicherweise zurückgezahlt werden.
Eine Anwält:innesuche der Anwaltskammer finden Sie hier:
Rechtsanwalt finden Bitte Beachten Sie, dass Opferschutzorganisationen auch bei der Suche nach der passenden rechtlichen Vertretung helfen können-
Informationen zur Verfahrenshilfe finden Sie hier:
Bereiten Sie sich darauf vor Angaben und Dokumente über ihr Einkommen, ihre Ausgaben und Ihre Anlagen zu tätigen. Das inkludiert:
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