Gesundheitsdienste

Die Österreichische Gesundheitsversorgung bassiert auf ein Pflichtversicherungssystem für alle registrierten Einwohner:innen. Die Versicherung wird über Arbeitgerber:innen, Selbst-Versciherungen, dem Rentensystem oder als Teil der Bedarfsorientierte Mindestsicherunggehandhabt. Das gilt auch für Asylsuchende und Asylbewerber:innen. Die gesetzliche Pflichtversicherung trägt die Teil, wenn nicht Gesamtkosten notwendiger Gesundheitlicher Leistungen. Für Personen in einer finanziellen Notlage werden können zusätzlich anfallende Kosten übernommen werden.

Kosten für medizinische Dienstleistungen

Alle in Österreich gemeldeten Einwohner:innen müssen Sozial-, bzw. Krankenversichert sein. Arbeitnehmer:innen werden von Arbeitgerber:innen basierend auf Branche oder Anstellungsort gesetzlich versichert. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dann von beiden Parteien anteilsmäßig bezahlt. Erwerbslose Personen werden über die bedarfsorientierte Mindestsicherung gesetzlich versichert. Für selbstständige Personen gibt es die Möglichkeit der Selbsversicherung. Minderjährige Kinder und erwerbslose Partner:innen werden in der Regel mitversichert. Eine E-Card wird zur Identifkation und Abrechnung allen Sozialversicherten Personen ausgestellt.


Die Pflichtversicherung deckt Grundlegende medizinische Versorgung voll oder teilweise. Desweiteren gibt es auch stellenweise medzininische Einrichtungen, die unversicherte Personen kostenfrei behandeln, um so Versicherungslücken zu decken.

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Hilfangebot für Opfer

Für Opfer von Gewalt, bzw. sexualisierter Gewalt, stehen spezialisierte Unterstützungseinrichtungen zur Verfügung. Das Hilfsangebot ist in Krankenhäusern und Opferschutzeinrichtungen aufzufinden sind. Im Gesundheitssektor wird Opferhilfe v.a. über die Krankenhäuser geleistet. Diese gesetzlich verpflichtet sind Opferschutz zu betreiben. Dies geschieht über vorgeschriebene Opferschutzgruppen, sowie Forensische Ambulanzen, die Beweismittelsicherung, Verletzungsdokumentierung, sowie Unterstützung und Weiterleitung zu anderen Hilfseinrichtungen anbieten.


Opfer werden ermutigt sobald wie möglich medizinische Unterstützung aufzusuchen. Dadurch kann nicht nur eine effektive Beweissicherung, sondern auch eine adäquate Unterstützung der Betroffenen gewährleistet werden.


Polizeiliche Meldungen werden nur in wenigen Ausnahmefällen gegen den Willen der Opfer getätigt, wo eine Meldepflicht greift. Ausnahmen sind Fälle, in denen eine Person/Personen unmittelbar in Gefahr sind, oder minderjährige betroffen sind und eine Meldung nicht ihrem Wohl schadet.


Zusätzlich zum bestehenden Hilfsangebot finden sich Bemühungen Opferschutz auch im Niedergelassenen Bereich voranzutreiben. Von Regierungsseite wurde auch die Implementierung von Gewaltschutzambulanzen verabschiedet, die eine verbesserte Versorgung forensischer Dienstleistungen sichern soll. (Stand 2024.)


Liste an Opferschutzgruppen in Krankenhäusernexternal link icon

Meldepflicht nach Abschnitt 54(39) ÄrzteGexternal link icon

Notausgang
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