Krisen- und Gesundheitsdienste

Die Österreichische Gesundheitsversorgung bassiert auf ein Pflichtversicherungssystem für alle registrierten Einwohner:innen. Die Versicherung wird über Arbeitgerber:innen, Selbst-Versciherungen, dem Rentensystem oder als Teil der Bedarfsorientierte Mindestsicherunggehandhabt. Das gilt auch für Asylsuchende und Asylbewerber:innen. Die gesetzliche Pflichtversicherung trägt die Teil, wenn nicht Gesamtkosten notwendiger Gesundheitlicher Leistungen. Für Personen in einer finanziellen Notlage werden können zusätzlich anfallende Kosten übernommen werden.

Kosten für medizinische Dienstleistungen

Alle in Österreich gemeldeten Einwohner:innen müssen Sozial-, bzw. Krankenversichert sein. Arbeitnehmer:innen werden von Arbeitgerber:innen basierend auf Branche oder Anstellungsort gesetzlich versichert. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dann von beiden Parteien anteilsmäßig bezahlt. Erwerbslose Personen werden über die bedarfsorientierte Mindestsicherung gesetzlich versichert. Für selbstständige Personen gibt es die Möglichkeit der Selbsversicherung. Minderjährige Kinder und erwerbslose Partner:innen werden in der Regel mitversichert. Eine E-Card wird zur Identifkation und Abrechnung allen Sozialversicherten Personen ausgestellt.


Die Pflichtversicherung deckt Grundlegende medizinische Versorgung voll oder teilweise. Desweiteren gibt es auch stellenweise medzininische Einrichtungen, die unversicherte Personen kostenfrei behandeln, um so Versicherungslücken zu decken.

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Hilfangebot für Opfer

Für Opfer von Gewalt, bzw. sexualisierter Gewalt, stehen spezialisierte Unterstützungseinrichtungen zur Verfügung. Das Hilfsangebot ist in Krankenhäusern und Opferschutzeinrichtungen aufzufinden sind. Im Gesundheitssektor wird Opferhilfe v.a. über die Krankenhäuser geleistet. Diese gesetzlich verpflichtet sind Opferschutz zu betreiben. Dies geschieht über vorgeschriebene Opferschutzgruppen, sowie Forensische Ambulanzen, die Beweismittelsicherung, Verletzungsdokumentierung, sowie Unterstützung und Weiterleitung zu anderen Hilfseinrichtungen anbieten.


Opfer werden ermutigt sobald wie möglich medizinische Unterstützung aufzusuchen. Dadurch kann nicht nur eine effektive Beweissicherung, sondern auch eine adäquate Unterstützung der Betroffenen gewährleistet werden.


Polizeiliche Meldungen werden nur in wenigen Ausnahmefällen gegen den Willen der Opfer getätigt, wo eine Meldepflicht greift. Ausnahmen sind Fälle, in denen eine Person/Personen unmittelbar in Gefahr sind, oder minderjährige betroffen sind und eine Meldung nicht ihrem Wohl schadet.


Zusätzlich zum bestehenden Hilfsangebot finden sich Bemühungen Opferschutz auch im Niedergelassenen Bereich voranzutreiben. Von Regierungsseite wurde auch die Implementierung von Gewaltschutzambulanzen verabschiedet, die eine verbesserte Versorgung forensischer Dienstleistungen sichern soll. (Stand 2024.)


Liste an Opferschutzgruppen in Krankenhäusernexternal link icon

Meldepflicht nach Abschnitt 54(39) ÄrzteGexternal link icon

050 50 16 Allgemeine Opfer-Beratung DER WEISSER RING

Der WEISSE RING ist eine Hilfsorganisation, die Opfern von Kriminalität und Gewalt Unterstützung anbietet (Achtung: nicht spezialisiert auf häusliche Gewalt). Die Mitarbeitenden des WEISSEN RINGS arbeiten ehrenamtlich und kommen aus verschiedenen Berufsfeldern. Sie haben alle mehrere Fort- und Weiterbildungen besucht und sind auf die Bedarfe von Kriminalitätsopfern (Achtung: nicht spezialisiert auf häusliche Gewalt) spezialisiert. Hier können Fragen zu therapeutischen Möglichkeiten, der rechtlichen Situation und für weitere Hilfsangebote gestellt werden. Alle Beratungsangebote sind für Sie kostenlos und Sie bleiben anonym.


Der WEISSE RING

050 50 16
Montag - Donnerstage: von 9 - 16 Uhr

Freitag: 9 - 15 Uhr


Der WEISSE RINGexternal link icon

142 Telefonseelsorge

Die Telefonseelsorge Österreich ist rund um die Uhr, kostenlos, anonym und vertraulich für Menschen in jeglicher Art von Krisensituation, erreichbar und bitte ein offenes Ohr für alle jene die wegen Trauer, Wut, Ärger, Einsamkeit, Verzweiflung oder schlimmer Erlebnisse ein offense Ohr brauchen.


Telefonseelsorge

142

Runt um die Uhr jeden Tag


Neben der Telefonberatung stehen auch ein Sofortchat, der täglich von 16 – 23 Uhr direkt und anonym erreichbar ist, sowie eine Emailberatung zur Verfügung.

Telefonseelsorgeexternal link icon

116 123 Ö3 Rotes Kreuz Kummernummer

Die Ö3 Rotes Kreuz Kummernummer aus allen Netzen zum Nulltarif erreichbar - absolut anonym, täglich von 16 bis 24 Uhr.


Die Kummernummer ist eine Erstanlaufstelle für alle Menschen in persönlichen Notlagen. Von Liebeskummer über Geldsorgen bis hin zu Problemen in der Familie und Depressionen. Je nach Anliegen vermitteln die BeraterInnen den Kontakt zu spezialisierten Beratungsstellen.


Die Ö3 Rotes Kreuz Kummernummer

116 123

Täglich von 16 bis 24 Uhr.

147 Rat auf Draht

Rat auf Draht bietet eine kostenlose, anonyme und vertrauliche Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen, für alle Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen. Die Telefonberatung ist rund um die Uhr 365 Tage im Jahr erreichbar.


Rat auf Draht Telefonberatung

147

Runt um die Uhr jeden Tag


Montag bis Freitag von 18 bis 20 Uhr bietet Rat auf Draht auch eine Chatberatung an.


Rat auf Drahtexternal link icon

Autonomes Frauenzentrum (Oberösterreich)

Das Berater*innenteam besteht aus Juristinnen und psychosozialen Beraterinnen. Die Beratung ist kostenfrei. Sie kann anonym per Telefon oder per Onlineberatung in Anspruch genommen werden. Die Onlineberatung kann via Chat als Sofortberatung wahrgenommen werden oder via Einrichtung eines Benutzerkontos.


Frauenzentrum (Öberösterreich)
0732 60 22 00

Montag - Freitag: 9 – 12 Uhr
Montag & Donnerstag: 13 – 16 Uhr


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Notausgang
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