Kinderschutz

In Österreich gibt es einerseits den gesetzlich verankerten und behördlich ausgeführten Kinder- und Jungendschutz. Jedes der 9 Bundesländer verfügt über eine eigene Kinder- und Jugendhilfe.

Rechtlich ist der Kinderschutz in Österreich in verschiedenen Gesetzen geregelt, insbesondere im „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“, welches 1992 als Ratifizierungsakt der UN-Kinderrechtekonvention in Kraft trat, im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und in den jeweiligen Kinder- und Jugendhilfegesetzen der Bundesländer. Andererseits gibt es eine Vielzahl von nicht behörldichen Kinderschutzorganisationen. Ein großer Teil derer hart sich im Bundesverband der österreischischen Kinderschutzzentren zusammengeschlossen.


Mehr erfahren:

Kinderrechte

Die österreischischen Kinderschutzzentren

Notausgang
Feedbackexternal link icon