Kinderschutz
In Österreich gibt es einerseits den gesetzlich verankerten und behördlich ausgeführten Kinder- und Jungendschutz. Jedes der 9 Bundesländer verfügt über eine eigene Kinder- und Jugendhilfe.
Rechtlich ist der Kinderschutz in Österreich in verschiedenen Gesetzen geregelt, insbesondere im „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“, welches 1992 als Ratifizierungsakt der UN-Kinderrechtekonvention in Kraft trat, im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und in den jeweiligen Kinder- und Jugendhilfegesetzen der Bundesländer. Andererseits gibt es eine Vielzahl von nicht behörldichen Kinderschutzorganisationen. Ein großer Teil derer hart sich im Bundesverband der österreischischen Kinderschutzzentren zusammengeschlossen.
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