Rechte der Opfer bei der Polizei

Bei der Polizei sollten Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden als Opfer im Vordergrund stehen und Ihre Rechte und Anliegen respektiert werden.


Die Polizei ist grundsätzlich für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie für die Verhütung und Aufklärung von Straftaten zuständig.


In Fällen häuslicher Gewalt kann die Polizei bei der Unterbringung im Frauenhaus oder bei Kinderschutzmaßnahmen helfen, eine Strafanzeige aufnehmen, über Schutzanordnungen und Sicherheitspläne informieren oder das Gefährdungsrisiko dokumentieren.


Die Zusammenarbeit der Polizei mit Unterstützungseinrichtungen und dem Gesundheits- und Sozialbereich spielt eine zentrale Rolle für die Bereitstellung der benötigten Hilfe für Betroffene.

Die Polizei ist verpflichtet einzugreifen

Wenn die Polizei über Häusliche Gewalt informiert wird, ist diese verpflichtet einzugreifen. Sollte die Gewalt einen Tatbestand erfüllen, der auf Amtswege zu verfolgen ist, müssen Ermittlungen eingeleitet werden. Unabhängig der Zustimmung durch das Opfer. Das trifft z.B. auf Delikte wie versuchter Mord und Körperverletzung zu. Opfer können auch jederzeit selbst eine Straftat melden bzw. anzeigen. Das kann direkt bei der Polizei geschehen.

Die Polizei ist verpflichtet die Sicherheit des Opfers zu gewährleisten

Wo Grund zur Annahme besteht, dass Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit eines Opfers droht, dann hat die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot auszusprechen. Dieses soll mit sofortiger Wirkung für 2 (mit Verlängerung 4) Wochen den Schutz der Betroffenen gewährleisten.

Die Polizei sollte Betroffene über Einstweilige Verfügungen informieren.

Die Polizei kann das Opfer informieren über erweiterte Schutzmöglichkeiten informieren, allem voran den Einstweiligen Verfügungen. Diese können an ein ausgesprochenes Betretungs- und Annäherungsverbot anknüpfen.

Die Polizei arbeitet mit anderen Einrichtungen zusammen.

Wenn die Polizei z.B. eine Gefährdungseinschätzung vornimmt, sollten die Ergebnisse dokumentiert und vertraulich behandelt werden. Wenn Betroffene im Kontakt mit anderen Hilfeeinrichtungen sind, können diese in diesen Prozess einbezogen werden.


In Fällen, wo ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, hat die Polizei das regionale Gewaltschutzzentrum zu informieren. Dieses sollte daraufhin aktiv versuchen mit einem Opfer in Kontakt zu treten.


Es ist auch wichtig, dass die Polizei die Opfer über Schutzeinrichtungen informiert und ihnen bei Bedarf hilft, einen Platz zu finden. Bei sichtbaren körperlichen Verletzungen oder nach sexueller Gewalt kann die Polizei eine gerichtsfeste Dokumention der Verletzungen und Spuren in der Rechtsmedizin oder einer Zentralen Notaufnahme veranlassen, wenn die betroffene Person einverstanden ist.

Kinderschutzmaßnahmen

Nach Polizeieinsätzen bei häuslicher Gewalt, wenn es Kinder im Haushalt gibt, informiert die Polizei routinemäßig die Kinder und Jugendhilfe, da ein Risiko für das Wohl der Kinder anzunehmen ist.

Unterstützung zur Erhöhung der Sicherheit

Betroffene sollten beim Schutz ihrer persönlichen Daten unterstützt und über Risiken von digitalem Stalking und Cyberstalking aufgeklärt werden. Die Polizei kann bei der Überprüfung der Sicherheit der digitalen Geräte unterstützen.


Eine weitere Maßnahme ist die Aufforderung an die Täter, sich umgehend Hilfe zu suchen, um häusliche Gewalt zu beenden.

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