Checkliste zur Risikobewertung

Eine Risikobewertung ist erforderlich, damit man weiß, welche Aspekte der Partnerschaft zu (mehr) Gewalt führen. Wenn man dies herausfindet, kann die eigene Sicherheit besser geplant und eine Strategie entwickelt werden, um mit den Ursachen dieser Gefahr umzugehen. Fachkräfte sollten so viele Informationen wie möglich über die erkannten Risikofaktoren sammeln.

Die Risikobewertung sollte gemeinsam mit der Person, die die Gewalt erfahren hat, durchgeführt werden.

Die Fachkraft sollte unmittelbare Risiken für die Sicherheit der Klient*innen oder etwaiger Kinder bewerten. Dabei sollten in der Auswertung sowohl erwachsene als auch kindliche Gewaltbetroffene angesprochen werden. Die Risikobewertung sollte gemeinsam mit dem Opfer/der überlebenden Person durchgeführt werden, nicht für sie.

Wenn möglich, sollten die Fachkräfte das Risiko auch auf der Grundlage der Informationen einschätzen, die ihnen über die gewalttätige Person vorliegen (z. B. von der Bewährungshilfe, Staatsanwaltschaft oder Gefängnismitarbeitenden).

Die Risikobewertung sollte den zuständigen Behörden mitgeteilt werden.

Im Idealfall werden die Informationen mit Zustimmung des Opfers/der gewaltbetroffenen Person weitergegeben, z. B. an die Polizei, die Staatsanwaltschaft, Sozialarbeiter*innen, das Gesundheitswesen und sonstige wichtige Hilfsorganisationen. Dabei soll der Wunsch des Opfers respektiert werden, mit wem es zusammenarbeiten möchte.

Fachleute sollten die verfügbaren Instrumente zur Risikobewertung und Schulungen nutzen

Fachkräfte können nationale/lokale Risikobewertungsinstrumente verwenden, um die jeweiligen Risiken einzuschätzen. Dafür kann eine Schulung beantragt werden.

Falls Fachkräfte keinen Zugang zu nationalen/lokalen Risikobewertungsinstrumenten haben, können sie international anerkannte Risikobewertungsinstrumente verwenden und um eine Schulung bitten.

Fachleute finden auch nützliche Tools unter "Risikobewertungsinstrumente" auf der IMPRODOVA-Schulungsplattform.

Polizei

In den Tatbericht sollten aufgenommen werden:

1. eine mündliche Beschreibung aller Verletzungen und anderer Anzeichen von Gewalt

2. wann immer möglich, z. B. Fotos der Verletzungen, andere Fotos, Videos, Nachrichtenabschriften.

Sozialarbeiter*innen

Sollten in der Kundendatenbank dokumentieren:

1. fallspezifische Zusammenarbeit und Kommunikation mit anderen Behörden und Fachleuten

2. berichtetes spezifisches Verhalten, z. B. wer wem was angetan hat und wer die Informationen geliefert hat

3. Auswirkungen auf das Kind

4. bekannte Schutzfaktoren des Kindes, des erwachsenen Opfers und der gewalttätigen Person

Gesundheitswesen

In der Patientendatenbank sollte dokumentiert werden:

1. die richtigen Diagnosecodes und die Einhaltung aller definierten Registrierungsverfahren für häusliche-Gewalt-Situationen

2. Fotos von Verletzungen

3. die Verwendung von Körperschemata

Notausgang
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