Checkliste bei Vergewaltigung
Wenn Sie eine (versuchte) Vergewaltigung erlitten haben
Wenn Sie Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, sollten Sie sich auf jeden Fall medizinisch untersuchen lassen, auch wenn Sie selbst keine Verletzungen bemerken. Bitte bedenken Sie, dass innerhalb der ersten 72 Stunden die meisten Spuren gewonnen werden können, auch wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen.
Der Wunsch, nach einem sexuellen Übergriff zu duschen ist völlig nachvollziehbar, dabei gehen aber meistens viele Spuren verloren, die wichtig sein könnten, falls Sie später eine Strafanzeige erstatten wollen. Wenn es möglich ist, waschen Sie sich daher nicht und wechseln und waschen Sie auch nicht Ihre Kleidung, da sich auch hierauf Spuren befinden können. Gehen Sie möglichst zeitnah in ein Krankenhaus und fragen Sie am besten nach der Opferschutzgruppe.
Eine spurensichernde Untersuchung (DNA-Spuren) sollte innerhalb von 72 Stunden durchgeführt werden. Manchen Spuren wie zum Beispiel KO-Tropfen sind allerdings nur deutlich kürzer (weniger Stunden) nachweisbar. Manche Spuren, wie blaue Flecken oder Würgespuren sind hingegen länger dokumentierbar. Das gilt auch für mögliche DNA Spuren in ungewaschener Kleidung.
Bei volljährigen Opfer unterliegen Ärzt:innen im Fall von schweren Körperverletzungen und bei Verdacht auf eine Vergewaltigung zwar grundsätzlich einer Anzeigepflicht. Sofern für Sie aber keine unmittelbare Gefahr mehr besteht, können Sie dieser Anzeigepflicht allerdings widersprechen und ärztliche Versorgung und Spurensicherung ohne Anzeige durchführen lassen. Fragen Sie unbedingt, ob und wie lange die gesicherten Spuren aufbewahrt werden (in der Regel 6-12 Monate). Nur so können diese Beweise, falls Sie später doch eine Anzeige machen wollen, genutzt werden.
Versuchen Sie bitte nicht, alles mit sich alleine auszumachen. Für klärende und unterstützende Gespräche und Informationen können Sie sich an die Frauenhelpline und Frauenberatungsstellen wenden. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Adressen finden Sie auf der Seite für Frauen- und Mädchenberatung.
Männer wenden sich bitte an das Kirsenhelpline der Männerinfo.
Eine Vergewaltigung oder versuchte Vergewaltigung ist ein belastendes Ereignis. Um es gut verarbeiten zu können, sind Gespräche mit einer Vertrauensperson häufig sehr hilfreich. Neben dem Gespräch mit nahestehenden Personen lohnt es sich auch, mit einer Fachperson zu sprechen. Denken Sie daran, dass Sie nicht für das Ereignis verantwortlich sind. Die gewalttätige Person trägt die Schuld und Verantwortung für das, was passiert ist.
Sie können die Straftat bei jeder Polizeidienststelle, oder auch per Post oder E-Mail anzeigen. Die Polizei empfiehlt die persönliche Anzeige, da hierdurch Rückfragen bei der Sachverhaltsaufnahme und ein rascherer Ermittlungsbeginn möglich sind. Sie können auch eine befreundete Person oder eine andere Vertrauensperson zur Polizeidienststelle mitnehmen.
Vergewaltigung gilt als ein Offizialdelikt, das heißt, die Polizei muss ermitteln, wenn sie davon erfährt. Die Anzeige eines Offizialdelikts kann man nicht zurücknehmen (siehe Kapitel "Strafanzeige stellen).