Rechte von Betroffenen im Gesundheitswesen

Betroffene von Gewalt haben Anspruch auf medizinische Versorgung. Sie können sich in einem geschützten Raum ohne Anwesenheit von Familienangehörigen oder Partnern behandeln lassen. Sie können selber bestimmen, ob sie Besucher*innen sehen möchten oder nicht. Sie haben das Recht auf Aufklärung und entscheiden, ob sie der Behandlung zustimmen (Patientencharta). Die Behandelnden unterliegen der Schweigepflicht. Betroffene haben auch das Recht, sofortige Krisenhilfe und psychosoziale Unterstützung zu erhalten, die zu ihrer Genesung und ihrem Wohlbefinden beitragen können. Wenn eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit der betroffenen Person oder der beteiligten Kinder besteht, können Sie sich an die Polizei wenden, um den notwendigen Schutz zu erhalten. Bei einer Gefährdung des Kindeswohls hilft das zuständige Jugendamt.


Die Gesundheitsdienste sind in die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung unterteilt

Die ambulante Versorgung in Arztpraxen

Die ambulante medizinische Versorgung in Österreich wird durch den Niedergelassenen Bereich, sprich durch allgemeine und Facharztpraxen, sichergestellt. Eine weitergehende Behandlung erfolgt meist durch eine Überweisung in der Hausarztpraxis an eine Facharztpraxis. Da es in Östrreich eine freie Arztwahl gibt, können sich Versicherte auch direkt entscheiden, an welche Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis sie sich wenden. Einschränkungen bei Kostenübernahme durch die Krankenkassen sind zu beachten.


Die meisten Arztpraxen haben Ordinationszeiten, wenn kurzfristig gesundheitliche Probleme aufgetreten sind, die untersucht werden müssen. Termine für reguläre Besprechungen können meist mit den Praxen direkt ausgemacht werden.

Stationäre Behandlung im Krankenhaus

Wenn die ambulante medizinische Versorgung nicht ausreicht, gibt es in der Arztpraxis eine Überweisung zu einer ambulanten oder stationären Behandlung für die weitere fachmedizinische Behandlung.


Stationäre Behandlung findet in den öffentlichen udn privaten Spitälern und Krankenhäusern statt, die Teil der Akut- oder Nicht-Akutversorgung sind. Je nach Krankenhausgröße, stehen dabei verschiedene Fachabteilungen mit entsprechenden Spezialisierungen zur Verfügung. Kankenhäuser sind dazu verpflichtet den Opferschutz zu gewährleisten. Das geschieht durch Opferschutzgruppen.


Mehr Informationen zu den Opferschutzgruppen finden Sie hier:

Toolbox Opferschutz

Was können Betroffene vom Gesundheitswesen erwarten?

Grundsätzliche Patientenrechte sind:

  • das Recht auf Behandlung und Pflege
  • die Achtung der Patientenwürde
  • Selbstbestimmung
  • Recht auf Information und Dokumention

Das ärztliche Personal kann die Kinder- und Jugendhilfe einschalten, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist.


Alle Gesundheitsfachkräfte unterliegen der Schweigepflicht, auch gegenüber den Partner*innen und der Familie. Trauen Sie sich, der Ärztin oder dem Arzt zu erzählen, wenn Sie in Ihrer Beziehung verletzt worden sind. Sie haben das Recht, untersucht und behandelt zu werden ohne dass begleitende Personen dabei sind.


Eine gerichtsfeste Dokumentation nach häuslicher und/oder sexueller Gewalt erhalten Sie in vielen Zentralen Notaufnahmen/Rettungsstellen oder Rechtsmedizinischen Instituten.


Eine Übersicht über Ihre Rechte finden Sie hier:

Allgemeines zu Patientenrechten

Notausgang
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