Sexuelle Gewalt als Form des Menschenhandels
Auf Ebene der Europäischen Union ist der Menschenhandel eine Straftat, wenn eine Person angeworben, transportiert, überstellt, beherbergt oder aufgenommen wird, unter Anwendung von Mitteln wie Zwang, Drohung, Gewaltanwendung, Täuschung, Ausnutzung einer Lage der Verletzlichkeit oder Missbrauch von Macht zum Zweck der Ausbeutung.
- Ausbeutung der Prostitution anderer
- Andere Formen sexueller Ausbeutung
- Sexuelle Sklaverei oder sklavenähnliche Praktiken
- Eine schwere Straftat nach EU-Recht
- Eine Form von Gewalt gegen Frauen
- Eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt, da Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betroffen sind
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wird im EU-Recht und in der Politik als geschlechtsspezifisches Verbrechen anerkannt, da er eng mit struktureller Geschlechterungleichheit, Diskriminierung und Machtungleichgewichten verbunden ist.
Das Element des „Zwecks“ beim Menschenhandel wird zu sexueller Gewalt, wenn die Ausbeutung Folgendes umfasst:
- Zwangsprostitution
- Erzwungene Beteiligung an Pornografie
- Sexuelle Dienstleistungen unter Zwang
- Sexueller Missbrauch als Mittel der Kontrolle
- Sexuelle Sklaverei
- Durch das Internet erleichterte sexuelle Ausbeutung
Sexuelle Gewalt im Kontext des Menschenhandels kann auftreten:
- Als zentrales Ziel der Ausbeutung
- Als Mittel der Nötigung oder Kontrolle
- Als Form der Bestrafung oder Einschüchterung
- Als Teil systematischer Ausbeutung zum Zwecke des Profits
Ändert die Richtlinie 2011/36/EU; definiert Menschenhandel und Ausbeutung (einschließlich sexueller Ausbeutung, Ausbeutung der Prostitution anderer, Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken) und stärkt geschlechtsspezifische Verpflichtungen.
Erkennt geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen an und legt strafrechtliche sowie opferschutzbezogene Standards auf EU-Ebene fest, einschließlich sexueller Gewalt und entsprechender Unterstützungsverpflichtungen.
Vergewaltigung ist nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr oder nicht einvernehmliches Eindringen. Im Kontext des Menschenhandels kann Vergewaltigung als Mittel der Nötigung, Kontrolle, Bestrafung oder Ausbeutung des Opfers eingesetzt werden und stellt sexuelle Gewalt dar.
Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, mit Bestimmungen zu sexueller Gewalt und zum Opferschutz bei Vergewaltigung.