Physische Gewalt
Physische Gewalt ist nur eine Form von Gewalt, auch wenn sie meist die erste ist, die einem in den Sinn kommt, wenn man über Gewalt spricht. Doch selbst physische Gewalt kann schwer zu erkennen sein. Wenn es in Ihrer Beziehung zu physischer Gewalt kommt, ist es wichtig, sich Hilfe zu holen und einen Sicherheitsplan zu erstellen. Wenn Sie Gewalt anwenden oder befürchten, dass Sie Gewalt gegen Ihre Familienangehörigen anwenden könnten, bitten Sie um Hilfe. Wenn Sie Kinder haben, denken Sie daran, dass diese das Recht haben, in einem sicheren, gewaltfreien Zuhause zu leben.
Auch die Androhung von Gewalt gilt als Gewalt und kann als illegale Drohung angesehen werden, die ein Verbrechen darstellt. Wenn eine Person eine Waffe benutzt oder sich auf andere Weise bedrohlich verhält, was dazu führt, dass eine andere Person begründete Angst um ihre persönliche Sicherheit oder die Sicherheit einer anderen Person hat, oder wenn sie befürchtet, dass ihr Eigentum ernsthaft gefährdet ist, handelt es sich um eine rechtswidrige Drohung.
Jede Handlung, die einer anderen Person körperlichen Schaden zufügt und ihre Menschenwürde verletzt, ist physische Gewalt.
- Ohrfeigen, Schlagen, Treten, Stoßen, Spucken.
- Zwangsernährung von Nahrungsmitteln, Drogen oder Rauschmitteln oder Verhinderung der Einnahme von Drogen.
- Ersticken, Würgen, Verbrennen und die Verwendung von Gegenständen, um Verletzungen oder Schmerzen zu verursachen.
- Eine andere Person daran hindern, den Raum zu verlassen, zu kratzen, zu quetschen, zu greifen, Kleidung zu zerreißen, zu schütteln und zu treten.
- Zerbrechen oder Zerstören von Gegenständen.
- Drohung mit einer Waffe oder Klinge oder mit körperlicher Gewalt.
- Die Verstümmelung weiblicher Genitalien (FGM) ist ebenfalls körperliche Gewalt.
Viele sagen: „Sie sind einfach explodiert.“ und geben ihr Verhalten nicht als Gewalt zu. Physische Gewalt wird oft mit anderen Formen von Gewalt in Verbindung gebracht. Beispielsweise kann sexuelle Gewalt ein breites Spektrum physischer Gewalt umfassen. Auch Haustiere können das Ziel von Gewalt sein, und das zu sehen, ist quälend. Physische Gewalt ist nicht akzeptabel und stellt eine Straftat dar.
Das österreichische Strafrecht kriminalisiert häusliche Gewalt indem assoziierte Gewaltformen einzeln durch allgemein gültig-definierte Tatbestände definiert werden. Zusätzlich dazu sind §33 StGB besondere Erschwerungsgründe angeführt. Wichtig ist hier v.a. §33 (2) StGB, wo u.a. für Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit, sowie gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung auch auf die Beziehung zwischen TäterIn und Opfer eingegangen wird. Hier werden auch “mit dem Opfer zusammenlebende Personen”, wie auch eingetragene PartnerInnen, Lebensgefährten und frühere Ehepartnerinnen aufgelistet. Physische Gewalt wird hauptsächlich unter den Abschnitten zu „Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben“,„Strafbare Handlungen Gegen die Freiheit“ und „Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“ angeführt.
Relevante Delikte inkludieren u.a. Mord (§75 StGB), Totschlag (§76 StGB) und verschiedene Arten der Körperverletzung (§83- 88 StGB). Bei letzterem wird unterschieden zwischen der Schwere der Tat, sowie dem Opfer dieser. Dazu kommen Freiheitsentziehung (§ 99 StGB), Entführung einer unmündigen Person (§101 StGB) oder einer „Geisteskranken oder wehrlosen“ Person (§100 StGB). Für Häusliche Gewalt kann insbesondere auch §107b StGB Fortgesetzte Gewaltausübung relevant sein, welche gegen Personen vorgeht, die “gegen eine andere Person eine längere Zeit hindurch fortgesetzt Gewalt” ausüben.
Weitere Informationen finden sich z.B. hier:
1989 wurde in Österreich das “Gewaltverbot in der Erziehung” mit dem sogenannten “Züchtigungsverbot” (damal § 146a ABGB) eingeführt. § 137 AGBG hällt fest, dass in der Erziehung eines Kindes durch Eltern “die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides [...] unzulässig” sind. Bis 1977 inkludierte das ABGB ein Züchtigungsrecht der Eltern, welches 1977 gestrichen wurde. Körperliche Züchtigung in den Schulen wurde drei Jahre zuvor gesetzlich untersagt.
Weitere Informationen finden sich hier:
Das Munchausen-Syndrom durch Fremdbeeinflussung ist eine schwere Form von Missbrauch, bei der ein Erwachsener, oft eine Frau, bei einem Kind in ihrer Obhut Krankheiten verursacht oder erfindet, um Aufmerksamkeit und Sympathie von medizinischen Fachkräften zu erlangen.
Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so steht es in Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention. Mit der Ratifizierung dieser Konvention hat sich Östereich dazu verpflichtet, alle geeigneten juristischen, sozialen und pädagogischen Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor jeglicher Form der Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung zu bewahren.
Weitere Informationen finden sich hier:
UN-Kinderrechtskonvention (Auf Englisch)
Ergänzender Bericht zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen
Physische Gewalt ist nur eine Form von Gewalt
Auch wenn es die am häufigsten assoziierte Form ist, kann es dennoch schwierig sein, sie zu identifizieren, und selbst die bloße Androhung von Gewalt sollte als eine Form der Gewalt selbst betrachtet werden. Es ist wichtig zu verstehen, dass physische Gewalt häufig mit anderen Formen einhergeht.
Beispielsweise kann sexuelle Gewalt verschiedene Formen physischer Gewalt beinhalten. Darüber hinaus ist Gewalt gegen Tiere, beispielsweise Haustiere, gleichermaßen belastend und qualvoll anzusehen. Es ist wichtig zu betonen, dass keine Form physischer Gewalt akzeptabel ist, da es sich immer um eine Straftat handelt.