Sexuelle Ausbeutung im Kontext des Menschenhandels
Sexuelle Ausbeutung im Rahmen des Menschenhandels bezeichnet die Nutzung einer Person für sexuelle Handlungen, aus denen eine andere Person Gewinn zieht, einschließlich der Ausbeutung der Prostitution oder anderer Formen sexueller Ausbeutung, die durch Zwang, Ausnutzung von Vulnerabilität, Täuschung oder ähnliche Mittel erlangt werden.
Die sogenannte „Loverboy“-Methode bezeichnet eine Rekrutierungs- und Kontrollstrategie im Menschenhandel, bei der ein Täter (häufig ein Mann) gezielt eine scheinbar romantische Beziehung zu einem meist jungen Mädchen oder einer jungen Frau aufbaut, um emotionale Abhängigkeit, Vertrauen und Bindung zu schaffen.
Sobald diese Abhängigkeit entstanden ist, manipuliert, nötigt oder setzt der Täter das Opfer unter Druck, um es zur sexuellen Ausbeutung zu bringen, in der Regel zu finanziellen Zwecken.
Die „Loverboy“-Methode ist kein eigenständiger Straftatbestand, sondern ein Modus Operandi, der unter die rechtliche Definition des Menschenhandels fällt, wenn die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mehr Informationen: europol.europa.eu
Im EU-Recht zum Menschenhandel wird Prostitution strafrechtlich relevant, wenn eine Ausbeutung der Prostitution anderer vorliegt, das heißt, wenn eine dritte Person durch Zwang, Ausnutzung von Vulnerabilität oder ähnliche Mittel von der Prostitution einer Person profitiert oder diese kontrolliert.
Im Kontext des Menschenhandels bezeichnet Pornografie die Herstellung, Verbreitung oder Nutzung sexueller Inhalte, an denen eine vom Menschenhandel betroffene Person beteiligt ist, zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Gewinnerzielung. Sie fällt unter „andere Formen sexueller Ausbeutung“.
Online-Ausbeutung bezeichnet die Nutzung digitaler Plattformen, Online-Dienste oder Kommunikationstechnologien, um Opfer des Menschenhandels für sexuelle Ausbeutung zu rekrutieren, zu kontrollieren, zu bewerben, auszubeuten oder daraus Profit zu ziehen.
Sexuelle Sklaverei ist eine Situation, in der über eine Person Befugnisse ausgeübt werden, die einem Eigentumsrecht ähneln, einschließlich der Kontrolle über Bewegungsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung, zum Zweck der sexuellen Ausbeutung.
Sklavenähnliche Praktiken umfassen schwere Formen von Kontrolle und Ausbeutung, die einem Eigentumsverhältnis gleichkommen.
Indikatoren sexueller Ausbeutung sind beobachtbare Anzeichen dafür, dass eine Person unter Kontrolle, Zwang oder Ausbeutung zu sexuellen Zwecken stehen könnte, wie zum Beispiel:
- Eingeschränkte Bewegungsfreiheit
- Angst
- Abhängigkeit
- Einbehaltung von Dokumenten
- Hinweise auf sexuellen Missbrauch
Das EU-Recht verlangt Mechanismen zur frühzeitigen Identifizierung und Weiterleitung von Opfern.
Mehr Informationen: Richtlinie (EU) 2024/1712, Art. 2