Rechte als Opfer häuslicher Gewalt

Wenn Sie häusliche Gewalt erleben und darüber nachdenken, etwas an Ihrer Situation zu verändern, sind Sie möglicherweise mit vielen Rechtsfragen konfrontiert. Sie finden hier viele Hinweise auf Ihre Rechte und Möglichkeiten, wenn es z.B. um Strafverfahren, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder, Schutz und Unterstützung oder finanzielle Hilfen geht.

Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU der Europäischen Union erweitert seit 2015 die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt im Strafverfahren.

Die folgenden Hinweise sind ganz sicher nicht allumfassend, oft kommt es auf Details an. Es kann also hilfreich sein, sich beraten zu lassen, bevor Sie nächste Schritte entscheiden. Das bundesweite Hilfetelefon (Tel. 116 016) berät Sie zu allen Fragen rund um häusliche Gewalt, in vielen Beratungsstellen bieten Anwältinnen kostenfreie Rechtsberatung an. Sie können sich natürlich auch an eine Anwaltskanzlei wenden (kostenpflichtig, Beratungshonorar vorher erfragen).