Gerichtskosten
Wer von einer Straftat betroffen ist, muss für das Strafverfahren selbst nichts bezahlen. Das gilt auch für Zeug*innen. Nur wenn man leichtfertig oder vorsätzlich eine unwahre Anzeige erstattet, muss man damit rechnen, dass einem Kosten auferlegt werden. Das gilt auch, wenn man einen Strafantrag wieder zurücknimmt und deshalb das Verfahren eingestellt werden muss. Sonst trägt der Staat die Verfahrenskosten. Soweit die oder der Beschuldigte verurteilt wird, holt sich der Staat die Verfahrenskosten von ihr oder ihm zurück.
Wenn Angeklagte verurteilt werden, müssen sie die Kosten des Verfahrens, darunter beispielsweise auch Anwaltskosten von Nebenkläger*innen bezahlen. Viele der Angeklagten sind dazu aber finanziell nicht in der Lage, dann müssen die Betroffenen selbst die Kosten tragen. Es gibt aber Ausnahmen.
Niemand soll aus finanziellen Gründen in schwierigen Fällen ohne die erforderliche anwaltliche Vertretung bleiben. Wenn Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen möchten und nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann Ihnen in allen Fällen, in denen eine Nebenklage zulässig wäre, auf Antrag Prozesskostenhilfe gewährt werden.In einem Strafverfahren können Sie Prozesskostenhilfe erhalten:
- wenn Sie Ihre Interessen selbst nicht wahrnehmen können oder das nicht zumutbar ist und
- wenn Sie die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen könnten.
- wenn das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Der Antrag kann bei Gericht gestellt werden. Wenn sich innerhalb der folgenden vier Jahr das Einkommen ändert, muss Prozesskostenhilfe möglicherweise ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
- wenn Betroffene ihre Befugnisse bei der Vernehmung nicht selbst wahrnehmen können und
- wenn sie bei ihrer Vernehmung keine anwaltliche Vertretung haben und ihren Interessen nicht auf andere Weise Rechnung getragen werden kann. Wichtig ist, dass sich Betroffene einer Straftat möglichst früh melden, wenn sie einen Zeugenbeistand brauchen. Den Antrag können Betroffene bei Gericht stellen.
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Hilfe Info für Betroffene von Straftaten