Prozesskosten

Gerichtskosten

Wer von einer Straftat betroffen ist, muss für das Strafverfahren selbst nichts bezahlen. Das gilt auch für Zeug*innen. Nur wenn man leichtfertig oder vorsätzlich eine unwahre Anzeige erstattet, muss man damit rechnen, dass einem Kosten auferlegt werden. Das gilt auch, wenn man einen Strafantrag wieder zurücknimmt und deshalb das Verfahren eingestellt werden muss. Sonst trägt der Staat die Verfahrenskosten. Soweit die oder der Beschuldigte verurteilt wird, holt sich der Staat die Verfahrenskosten von ihr oder ihm zurück.

Wenn Angeklagte verurteilt werden, müssen sie die Kosten des Verfahrens, darunter beispielsweise auch Anwaltskosten von Nebenkläger*innen bezahlen. Viele der Angeklagten sind dazu aber finanziell nicht in der Lage, dann müssen die Betroffenen selbst die Kosten tragen. Es gibt aber Ausnahmen.