Rechte der Opfer bei der Polizei

Bei der Polizei sollten Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden als Opfer im Vordergrund stehen und Ihre Rechte und Anliegen respektiert werden.

Die Polizei ist grundsätzlich für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie für die Verhütung und Aufklärung von Straftaten zuständig.

In Fällen häuslicher Gewalt kann die Polizei bei der Unterbringung im Frauenhaus oder bei Kinderschutzmaßnahmen helfen, eine Strafanzeige aufnehmen, über Schutzanordnungen und Sicherheitspläne informieren oder das Gefährdungsrisiko dokumentieren.

Die Zusammenarbeit der Polizei mit Unterstützungseinrichtungen und dem Gesundheits- und Sozialbereich spielt eine zentrale Rolle für die Bereitstellung der benötigten Hilfe für Betroffene.