Bei der Polizei sollten Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden als Opfer im Vordergrund stehen und Ihre Rechte und Anliegen respektiert werden.
Die Polizei ist grundsätzlich für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie für die Verhütung und Aufklärung von Straftaten zuständig.
In Fällen häuslicher Gewalt kann die Polizei bei der Unterbringung im Frauenhaus oder bei Kinderschutzmaßnahmen helfen, eine Strafanzeige aufnehmen, über Schutzanordnungen und Sicherheitspläne informieren oder das Gefährdungsrisiko dokumentieren.
Die Zusammenarbeit der Polizei mit Unterstützungseinrichtungen und dem Gesundheits- und Sozialbereich spielt eine zentrale Rolle für die Bereitstellung der benötigten Hilfe für Betroffene.
Sie können natürlich auch als Betroffene eine Anzeige erstatten, der nachgegangen werden muss. Dies können Sie sowohl bei Polizeibeamt*innen direkt, in einer Polizeidienststelle oder Online machen.
Die Polizei sollte Betroffene über Schutzanordnungen informieren.
Die Polizei kann das Opfer informieren über Schutzanordnungen wie Kontakt- oder Näherungsverbote und die Wegweisung der gewaltausübenden Person aus der Wohnung.
Das pro-aktiv-Programm bedeutet, dass die Polizei mit dem Einverständnis der betroffenen Person den Kontakt zu Beratungsstellen aufnimmt, damit diese dann in Kontakt treten mit der betroffenen Person.
Es ist auch wichtig, dass die Polizei die Opfer über Schutzeinrichtungen informiert und ihnen bei Bedarf hilft, einen Platz zu finden.
Bei sichtbaren körperlichen Verletzungen oder nach sexueller Gewalt kann die Polizei eine gerichtsfeste Dokumention der Verletzungen und Spuren in der Rechtsmedizin oder einer Zentralen Notaufnahme veranlassen, wenn die betroffene Person einverstanden ist.
Eine weitere Maßnahme ist die Aufforderung an die Täter, sich umgehend Hilfe zu suchen, um häusliche Gewalt zu beenden.