Zivilrechtliche Schutzanordnung

Wer Opfer von häuslicher Gewalt oder Stalking geworden ist, kann zivilrechtliche Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen. Betroffene können bei Gericht Anträge auf Schutzanordnungen wie ein Kontakt- und Näherungsverbot oder die Wohnungszuweisung stellen.

Schutzanordnungen sollen die Sicherheit einer Person erhöhen, die sich bedroht oder belästigt fühlt.