Die Rechte von Betroffenen gegenüber sozialen Diensten

Es ist in Deutschland unbestritten, dass Menschen, die häusliche Gewalt erlebt haben, Beratung, Begleitung und Schutz brauchen. Dennoch gibt es kein Gesetz, das ein Recht auf Schutz regelt.

Das Sozialstaatsprinzip in Deutschland (Art 20 und 28 GG) besagt grundsätzlich,dass der Staatdie Existenzgrundlage seiner Bürger*innen sichern und es ihnen ermöglichen muss, selbstverantwortlich ihr Leben zu gestalten.

Dazu gehört die finanzielle und soziale Unterstützung, um Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen vorzubeugen und die soziale Sicherheit zu gewährleisten.

Nach dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist Deutschland außerdem verpflichtet, Betroffenen von häuslicher und / oder sexueller Gewalt Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz anzubieten und den Zugang der Betroffenen zu (spezialisierten) Hilfsdiensten zu gewährleisten. (Kapitel IV der Istanbul-Konvention)

Durch finanzielle Hilfen und die Beratungs- und Schutzangebote spielt der Sozialsaat in Deutschland eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Betroffene von häuslicher Gewalt zu unterstützen.