In Deutschland gibt es Schutzeinrichtungen für Frauen und Schutzeinrichtungen für Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Video: Was ist ein Frauenhaus?
Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern eine geschützte und geheime Unterkunft an. Sie finden dort darüber hinaus Hilfe, Beratung, Begleitung oder die Vermittlung weiterer Hilfeangebote durch Mitarbeiterinnen und haben den Raum, ihre Sicherheit zu planen, sich zu erholen, ihr Leben neu zu ordnen und zu überlegen, wie es für sie weitergehen könnte.
Sie können die Schutzeinrichtung jederzeit wieder verlassen.
Video:Was ist ein Frauenhaus?
Leider sind die wenigsten Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen barrierefrei oder barrierearm ausgestattet. Pflegepersonen oder Assistenz haben nicht immer Zugang zu einer Schutzeinrichtung. Auch für ältere männliche Kinder gibt es möglicherweise eine Altersbeschränkung. Die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern versuchen aber, die für Sie passende Hilfe und Unterstützung zu finden.
Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen können auch genutzt werden, wenn Sie im Asylverfahren eine Residenzpflicht haben oder später eine Wohnsitzauflage (siehe Kapitel Opferrechte).
- Unterkunft und Sicherheit Tag und Nacht.
- Psychosoziale Beratung (auch mit Sprachmittlung).
- Beratung zu finanziellen Fragen, Sicherheitsplanung und -maßnahmen.
- Unterstützung in lebenspraktischen Fragen, bei Antragsstellungen, Wohnungssuche usw.
- Unterstützung für die Kinder.
- Vermittlung von weiteren Hilfeangeboten (Rechtsberatung, Gesundheitsversorgung, Kinderschutz usw.).
- Begleitung zu Einrichtungen und Behörden bei Bedarf.
- Gruppenangebote und Freizeitaktivitäten für Frauen und Kinder. Nutzerinnen entscheiden selbst, welche Angebote sie in Anspruch nehmen. Angebote können von Einrichtung zu Einrichtung variieren, aber das übergreifende Ziel ist es, ein sicheres und unterstützendes Umfeld zu schaffen.
Eine Beratung ist sowohl vor Aufnahme in ein Frauenhaus oder eine Zufluchtswohnung möglich als auch nach dem Aufenthalt.
Andere Frauen werden durch Freundinnen, Bekannte, Kolleginnen und Familie vermittelt. Teilweise stellen auch Institutionen den Kontakt her, zum Beispiel Polizei, Ämter, Beratungsstellen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Leider bieten nicht alle Bundesländer eine kostenfreie Unterbringung in einer Schutzeinrichtung an. Die Mitarbeiterinnen werden Sie darüber informieren, ob Sie selbst etwas zahlen müssten oder die Kostenbeteiligung nach dem Sozialgesetzbuch SGB beantragt werden kann. Scheuen Sie sich aber nicht, den Kontakt aufzunehmen. Ihr Schutz steht an erster Stelle.
Frauenhaussuche:
ZIFZentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser
Zögern Sie nicht, sich in einem Frauenhaus, einer Beratungsstelle oder beim Hilfetelefon zu melden. Die Mitarbeiterinnen unterstützen Sie, eine Möglichkeit zur Überbrückung zu finden.
Denken Sie auch über die folgenden Optionen nach:
- Sollten Sie bereits die Polizei gerufen haben, kann die Polizei Sie bei der Unterbringung unterstützen.
- Möglicherweise sollten Sie eine Schutzeinrichtung in Erwägung ziehen, die einen freien Platz hat, aber ein bisschen weiter weg ist.
- Wenn Sie körperliche Verletzungen oder psychische Probleme haben, könnten Sie auch eine Zentrale Notaufnahme / Rettungsstelle aufsuchen. Viele Krankenhäuser bieten in Fällen häuslicher Gewalt eine kurzzeitige stationäre Aufnahme an, um weitere Hilfen zu veranlassen.
- Vielleicht haben Sie Freundinnen, Kolleginnen oder Eltern, zu denen Sie vorübergehend gehen können, bis es einen freien Platz gibt. Beachten Sie aber, dass Sie dort gesucht werden könnten.
- Sie könnten natürlich auch für ein paar Tage Ihre Stadt verlassen, ein Hotelzimmer mieten und von dort aus alles Weitere regeln.
Informationen finden Sie unter:Männergewaltschutz