Opferschutzrechte bei häuslicher Gewalt

Wenn Sie häusliche Gewalt erleben und darüber nachdenken, etwas an Ihrer Situation zu verändern, sind Sie möglicherweise mit vielen Rechtsfragen konfrontiert. Sie finden hier viele Hinweise auf Ihre Rechte und Möglichkeiten, wenn es z.B. um Strafverfahren, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder, Schutz und Unterstützung oder finanzielle Hilfen geht.

Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU der Europäischen Union erweitert seit 2015 die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt im Strafverfahren.

Die folgenden Hinweise sind nicht allumfassend, oft kommt es auf Details an. Es kann also hilfreich sein, sich beraten zu lassen, bevor Sie nächste Schritte entscheiden. Für Verbrechensopfer bietet die Opferhilfe "Weisser Ring" ein um fassenden Beratungsangebot. Speziell an Frauen die Opfer häuslicher und/oder sexueller Gewalt geworden sind richtet sich die Frauenhelpline. Männern steht die die telefonische Beratung der Männerinfo zur Verfügung. All diese Beratungsangebote sind kostenlos, anonym und vertraulich.