Die Rechte von Betroffenen gegenüber sozialen Diensten

Opfer von Gewalt haben ein Recht auf Sicherheit und Wohlergehen. Sollten diese Sicherheit oder das Wohl der Opfer oder deren Kinder einem unmittelbaren Risiko ausgesetzt sein, so muss unmittelbar Hilfe geleistet werden. Hier sollten Sozialdienstleistende Polizei verständigen. Soweit möglich, sollten die Bedürfnisse der Opfer nach medizinischer, psychologischer und materieller Hilfsleistung adressiert werden. Dabei ist auch auf datenschutzrechtliche Bedenken zu achten.

Indem diese Rechte gewährleistet werden, sollen Opfern ermächtigt und unterstütz werden. So soll ihnen ermöglicht werden die Krisensituation zu bewältigen und den Heilungsprozess zu beginnen.