Verfahrenshilfe und Prozessbegleitung

Die Verfahrenskosten

Opfer von Straftaten haben keine Kosten während eines Strafverfahrens zu tragen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Sie haben das Recht auf juristische und psycho-soziale Prozessbegleitung während des gesamten Strafverfahrens. Es können dennoch Kosten entstehen, wenn Opfer außerhalb der Prozessbegleitung rechtlichen Rat suchen, oder während eines Zivilverfahrens.

Neben Prozessbegleitung besteht auch die Option Verfahrenshilfe zu beantragen, wenn die Prozesskosten finanziell nicht von den Betroffenen gestemmt werden können. Das ist besonders für Zivilverfahren relevant, wo sie die rechtliche Vertretung und Gerichtskosten finanzieren helfen kann. Sie können eine erste anwaltliche Auskunft erfragen, um die Möglichkeit auf Verfahrenshilfe zu diskutieren. Entscheidungen über den Anspruch auf Verfahrenshilfe regelt das zuständige Gericht.