Zivilrechtliche Schutzanordnung

Wer Opfer von häuslicher Gewalt oder Stalking geworden ist, kann zivilrechtliche Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen. Betroffene können beim zuständigen Gericht Anträge auf eine "Einstweilige Verfügung" stellen

Einstweilige Verfügungen sollen die Sicherheit einer Person erhöhen, die sich bedroht oder belästigt fühlt.