Sexuelle Gewalt als Form des Menschenhandels

Auf Ebene der Europäischen Union ist der Menschenhandel eine Straftat, wenn eine Person angeworben, transportiert, überstellt, beherbergt oder aufgenommen wird, unter Anwendung von Mitteln wie Zwang, Drohung, Gewaltanwendung, Täuschung, Ausnutzung einer Lage der Verletzlichkeit oder Missbrauch von Macht zum Zweck der Ausbeutung.

Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wird im EU-Recht und in der Politik als geschlechtsspezifisches Verbrechen anerkannt, da er eng mit struktureller Geschlechterungleichheit, Diskriminierung und Machtungleichgewichten verbunden ist.