Wenn Sie eine (versuchte) Vergewaltigung erlitten haben
Der Wunsch, nach einem sexuellen Übergriff zu duschen ist völlig nachvollziehbar, dabei gehen aber meistens viele Spuren verloren, die wichtig sein könnten, falls Sie später eine Strafanzeige erstatten wollen.
Wenn es möglich ist, waschen Sie sich daher nicht und wechseln Sie auch nicht Ihre Kleidung. Gehen Sie möglichst zeitnah in eine Klinik, eine gynäkologische Ambulanz oder eine Gewaltschutzambulanz zurmedizinischen Befundsicherung.
Eine gerichtsmedizinische Untersuchung kann innerhalb von sieben Tagen durchgeführt werden, aber bei einigen Spuren (DNA-Spuren) ist eine Sicherung nur innerhalb von drei Tagen möglich. Der Einsatz von KO-Tropfen ist nur wenige Stunden nachweisbar.
Sie haben das Recht auf eine vertrauliche Spurensicherung und Dokumentation, ohne dass Sie bei der Polizei eine Anzeige erstatten (§ 27 Absatz 1 SGB V). Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Es besteht keine Meldepflicht.
Männer wenden sich bitte an dasHilfetelefon Gewalt an Männern.
Sie haben ein Recht auf zeitnahe Hilfe bei psychischen Beschwerden nach einer Straftat. Psychosoziale oder psychotherapeutische Hilfe finden Sie z.B. inTraumaambulanzen.
Vergewaltigung gilt als ein Offizialdelikt, das heißt, die Polizei muss ermitteln, wenn sie davon erfährt. Die Anzeige eines Offizialdelikts kann man nicht zurücknehmen (siehe Kapitel "Strafanzeige stellen).