Was gilt als Menschenhandel?

Im Jahr 2000 hat die Vereinte Nationen dasPalermo-Protokollverabschiedet. Es ist ein internationales Abkommen, das darauf abzielt, den Menschenhandel weltweit zu verhindern und zu bekämpfen, insbesondere wenn Frauen, Mädchen und Jungen davon betroffen sind.

Es definiert erstmals den Straftatbestand des Menschenhandels und legt fest, dass Menschenhandel vorliegt, wenn drei Elemente zusammenkommen:

Arten der Ausbeutung

Einwilligung

Gemäß dem Palermo-Protokoll ist jede Einwilligung des Opfers ungültig, wenn eines der oben genannten unrechtmäßigen Mittel (Täuschung, Drohung, Missbrauch usw.) angewendet wurde.

Auch wenn die Person irgendwann „Ja“ gesagt hat, gilt diese Einwilligung nicht als gültig, wenn sie getäuscht, unter Druck gesetzt oder ausgenutzt wurde. Die Person sollte dann als Opfer von Menschenhandel anerkannt werden. Bei Minderjährigen ist es unerheblich, ob sie zugestimmt haben, selbst wenn keine unrechtmäßigen Mittel angewendet wurden.