Rechte und Unterstützung für Opfer von Menschenhandel außerhalb der EU

Wenn Sie Opfer von Menschenhandel sind und aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammen, haben Sie besondere Rechte und Möglichkeiten, die dazu dienen, Ihre Sicherheit, Würde und Ihr Wohlbefinden zu schützen. Dazu gehören Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ihre rechtliche Situation, Unterstützung während Ihres Aufenthalts in dem Land, in dem Sie identifiziert wurden, sowie die Möglichkeit, in Ihr Herkunftsland auf sichere und freiwillige Weise zurückzukehren, wenn Sie sich dafür entscheiden. Sie haben das Recht auf eine Rückkehr, die Ihre Rechte und Ihre Sicherheit respektiert, sowie auf Unterstützung im Rahmen freiwilliger Rückkehr- und Nachsorgeprogramme. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass jede Entscheidung über einen Verbleib oder eine Rückkehr auf der Grundlage vollständiger Informationen, angemessener Unterstützung und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Umstände getroffen wird.

(Basierend auf Artikel 13 der Konvention des Europarats, den Artikeln 11(6) und 40 der Richtlinie 2011/36/EU, den Artikeln 6 und 8 der Richtlinie 2004/81 sowie Artikel 14 der Konvention des Europarats)

(Basierend auf den Artikeln 11, 13 und 16 der Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (CETS Nr. 197) sowie der Richtlinie 2004/81/EG über Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel)