Rechtliche Konsequenzen oder Abschiebung

Es ist üblich, dass Opfer von Menschenhandel mögliche rechtliche Konsequenzen wie eine Abschiebung befürchten, wenn sie die Straftat den Behörden melden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Europäische Union spezielle Maßnahmen eingeführt hat, um die Rückkehr von Kriminalitätsopfern, insbesondere in Fällen von Menschenhandel, zu verhindern. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Integrität, Sicherheit und Würde der Opfer.

Je nach EU-Mitgliedstaat gibt es spezielle Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel. Diese Aufenthaltserlaubnis setzt eine mögliche Ausweisungsverfügung aus, erlaubt einen legalen Aufenthalt und gewährt Zugang zu Unterstützung und Schutzmaßnahmen.

Wenn eine Rückkehr ins Herkunfts- oder Aufenthaltsland die Sicherheit der betroffenen Person gefährden würde, kann internationaler Schutz beantragt werden. Dieser gewährleistet das Prinzip der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung. Die Behörden prüfen dabei jeden Fall individuell und berücksichtigen die persönliche Situation der betroffenen Person.