Es ist üblich, dass Opfer von Menschenhandel mögliche rechtliche Konsequenzen wie eine Abschiebung befürchten, wenn sie die Straftat den Behörden melden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Europäische Union spezielle Maßnahmen eingeführt hat, um die Rückkehr von Kriminalitätsopfern, insbesondere in Fällen von Menschenhandel, zu verhindern. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Integrität, Sicherheit und Würde der Opfer.
- ein Risiko erneuter Ausbeutung (Re-Trafficking) besteht
- die Gefahr von Repressalien durch den Täter besteht
- das Herkunfts- oder Aufenthaltsland keinen ausreichenden Schutz bieten kann In diesen Fällen dürfen Opfer nicht abgeschoben werden.
- die Rechte der Opfer unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gewährleisten
- laufende Abschiebungsverfahren aussetzen
- die betroffene Person informieren und an spezialisierte Schutz- und Unterstützungsstellen weiterleiten Die Erkennung solcher Hinweise ist entscheidend, um eine Rückführung zu verhindern.
Je nach EU-Mitgliedstaat gibt es spezielle Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel. Diese Aufenthaltserlaubnis setzt eine mögliche Ausweisungsverfügung aus, erlaubt einen legalen Aufenthalt und gewährt Zugang zu Unterstützung und Schutzmaßnahmen.
Wenn eine Rückkehr ins Herkunfts- oder Aufenthaltsland die Sicherheit der betroffenen Person gefährden würde, kann internationaler Schutz beantragt werden. Dieser gewährleistet das Prinzip der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung. Die Behörden prüfen dabei jeden Fall individuell und berücksichtigen die persönliche Situation der betroffenen Person.