Für Betroffene von häuslicher Gewalt ist es wichtig, Beweise möglichst zeitnah zu sammeln. Neben ärztlichen Dokumentationen von sichtbaren körperlichen Verletzungen und Spuren nach sexueller Gewalt haben besonders Zeugenaussagen einen hohen Stellenwert, vor allem wenn es keine Augenzeugen gibt.
Wenn Sie körperliche Verletzungen haben oder es Spuren nach sexueller Gewalt gibt, ist es gut, eine ärztliche Dokumentation als Beweismittel in einem Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren, beim Jugendamt oder der Ausländerbehörde vorzulegen. Verletzungen heilen, aber Dokumentationen bleiben. Auch wenn Sie sie nicht sofort nutzen wollen, können Sie später noch auf diese ärztliche Dokumentation zurückgreifen. Alle Ärzt*innen unterliegen der Schweigepflicht. Sie entscheiden grundsätzlich selbst, ob Sie die Dokumentation nutzen. Das Gericht kann aber per Beschluss die Herausgabe der Dokumentation von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verlangen. Ohne das geschulte ärztliche Auge lässt sich die Verbindung zwischen Verletzungen, Symptomen und erlebter Gewalt oft nur sehr schwer nachweisen. Eine Gehirnerschütterung, innere Verletzungen nach sexueller Gewalt und viele andere Verletzungen können auf den ersten Blick z.B. nicht sichtbar sein und Sie benötigen daher eine ärztliche Dokumentation der Gewaltfolgen, um glaubhaft zu machen, was Ihnen passiert ist. Auch Spuren von sexueller Gewalt können oft nur von medizinischem Fachpersonal erkannt werden. Um eine solche ärztliche Dokumentation zu bekommen, können Sie sich z.B. an Ihre Hausarztpraxis oder eine Zentrale Notaufnahme in einem Krankenhaus wenden. An vielen Orten gibt es aber auch Gewaltschutzambulanzen oder rechtsmedizinische Institute, in denen diese Dokumentationen von spezialisiertem ärztlichem Personal gemacht werden.
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Es kann sein, dass Sie die Gewalt in diesen Gesprächen nicht bemerken, weil sie normal geworden ist, aber eine andere Person kann möglicherweise deutliche Hinweise auf häusliche Gewalt sehen. Es ist eine gute Idee, diese Beweismittel zu speichern, z. B. auf Ihrem eigenen Speicherstick oder an einem Ort, zu dem nur Sie Zugang haben.
Wenn Sie die Situation z.B. verschiedenen Behörden oder Fachleuten berichtet haben (z.B. Jugendamt, Arzt), werden deren Aufzeichnungen und Aussagen oft in die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft einbezogen. Behörden und Therapeutinnen/Therapeuten können um eine Stellungnahme dazu gebeten werden, wie sie die Auswirkungen auf das Opfers wahrgenommen haben. Dabei wird von Ermittlungsbehörden auch bewertet, inwieweit es Übereinstimmungen oder Abweichungen mit den Angaben des Opfers gibt.
Es kann auch hilfreich sein, mit Nachbar*innen zu sprechen, weil sie oft etwas mitbekommen und dies als Zeugen aussagen könnten.
Sie können auch Fotos von Ihrer Wohnung und Ihrem Eigentum nutzen, um zu belegen, dass diese beschädigt oder gestohlen wurden. Wenn Sie zum Beispiel in eine Schutzeinrichtung gehen, ist es nicht ausgeschlossen, dass ihre Partnerin oder ihr Partner die Wohnung oder einzelne Gegenstände beschädigt.
Es ist eine gute Idee, diese Beweismittel zu speichern, zum Beispiel auf Ihrem eigenen Speicherstick oder an einem Ort, zu dem die gewalttätige Person keinen Zugang hat.
Beachten Sie bitte, dass der Tierarzt zwar unter Schweigepflicht steht, aber bei Verdacht auf eine Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG), eine Anzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder dem Veterinäramt erstatten könnte.Wenn Sie Sorge haben, dass dadurch eine Gefährdung für Sie entsteht, sprechen Sie mit ihm über Ihre Sicherheit.
Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten oder mit dem Jugendamt sprechen, werden Sie nach dem genauen Datum, der Uhrzeit und dem Ort des Ereignisses gefragt, also sollten Sie diese Angaben notieren (zum Beispiel auch in einem Kalender, wenn Sie das Tagebuch nicht immer bei sich haben). Sie können natürlich auch ihr Handy als Tagebuch oder Kalender verwenden oder die Diktierfunktion Ihres Gerätes nutzen, um sich Sprachnotizen zu machen.
Lehrerinnen, Erzieherinnen und z.B. Sporttrainerinnen können somit möglicherweise auch vor Gericht oder bei er Polizei als Zeuginnen aussagen. Auch der Kinderschutz und das Jugendamt sind eine wichtige Anlaufstelle, wenn es um den Schutz der Kinder geht. Für eine erste Hilfe können Sie auch das Elterntelefon anrufen und sich beraten lassen.
Zeigen Sie der Polizei Ihre gesammelten Beweismittel und benennen Sie mögliche Zeugen oder Zeuginnen. Sie können sich aber auch zuerst von einer Beratungsstelle beraten lassen und sich ggf. einen Anwalt bzw. eine Anwältin suchen.