Krisen- und Gesundheitsdienste

Die Österreichische Gesundheitsversorgung bassiert auf ein Pflichtversicherungssystem für alle registrierten Einwohner:innen. Die Versicherung wird über Arbeitgerber:innen, Selbst-Versciherungen, dem Rentensystem oder als Teil der Bedarfsorientierte Mindestsicherunggehandhabt. Das gilt auch für Asylsuchende und Asylbewerber:innen. Die gesetzliche Pflichtversicherung trägt die Teil, wenn nicht Gesamtkosten notwendiger Gesundheitlicher Leistungen. Für Personen in einer finanziellen Notlage werden können zusätzlich anfallende Kosten übernommen werden.